Land Hessen laufend

Bürgschaften Wohngebäude Hessen: Investitionen in Immobilien sichern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Hessen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die hessischen Bürgschaften Wohngebäude Hessen ermöglichen Unternehmen, Privatpersonen und Verbänden, ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen zu sichern. Das Programm richtet sich an alle Unternehmensgrößen und deckt Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen ab. Die genaue Höhe der Bürgschaft richtet sich nach dem individuellen Vorhaben und den jeweiligen Richtlinien.

Das Land Hessen unterstützt mit diesem Bürgschaftsprogramm Investitionen in Wohngebäuden sowie in Gebäuden mit sozialen Einrichtungen. Ziel ist es, die Finanzierung von Vorhaben zu erleichtern, die sonst aufgrund fehlender Sicherheiten nicht oder nur schwer realisierbar wären. Antragsberechtigt sind dabei sowohl Unternehmen aller Größenordnungen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – als auch Privatpersonen und Verbände oder Vereinigungen, die entsprechende Projekte in Hessen umsetzen möchten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie planen Investitionen in Wohngebäuden oder sozialen Einrichtungen in Hessen.
  • Sie benötigen zusätzliche Sicherheiten für Ihre Bankfinanzierung.
  • Sie sind ein Unternehmen, eine Privatperson oder ein Verband/Vereinigung.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb Hessens liegt.
  • Sie einen direkten Zuschuss statt einer Bürgschaft benötigen.
  • Ihr Finanzierungspartner keine staatlichen Bürgschaften akzeptiert.

Förderfähige Kosten und Investitionsbereiche

Grundsätzlich sind die für die Investition in Wohngebäude oder Gebäude mit sozialen Einrichtungen anfallenden Kosten förderfähig, für die eine Bankfinanzierung benötigt und eine Bürgschaft beantragt wird. Dies umfasst in der Regel Bau-, Modernisierungs- oder Erwerbskosten sowie damit verbundene Nebenkosten. Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten sind in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Hessen definiert. Die Bürgschaften Wohngebäude Hessen können somit vielfältige Projekte in diesem Sektor unterstützen.

So läuft der Antrag für Bürgschaften Wohngebäude Hessen

  1. Gespräch mit Ihrer Bank – Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Hausbank über Ihr Investitionsvorhaben und Ihren Finanzierungsbedarf.
  2. Antragstellung – Ihre Bank reicht den Bürgschaftsantrag und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle des Landes Hessen ein.
  3. Prüfung und Entscheidung – Der Antrag wird geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie und Ihre Bank eine Bürgschaftszusage.
  4. Umsetzung – Nach Erhalt der Bürgschaftszusage können Sie Ihr Vorhaben wie geplant umsetzen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Bürgschaft
Förderquote Individuell, siehe Richtlinie
Höchstbetrag Individuell, siehe Richtlinie
Fördergeber Land Hessen
Region Hessen
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Bürgschaften Wohngebäude Hessen (FAQ)

Wie hoch ist die Bürgschaft für mein Investitionsvorhaben in Hessen?

Die Höhe der Bürgschaft ist nicht pauschal festgelegt, sondern wird individuell auf Basis Ihres Finanzierungsbedarfs und der Bonität Ihres Vorhabens geprüft. Details hierzu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Hessen.

Wer kann Bürgschaften für Wohngebäude in Hessen beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen), Privatpersonen sowie Verbände und Vereinigungen, die Investitionen in Wohngebäuden oder sozialen Einrichtungen in Hessen planen.

Lassen sich die Bürgschaften mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Die Kumulierung von Bürgschaften mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Beachten Sie dabei die beihilferechtlichen Vorgaben und die spezifischen Regeln der jeweiligen Förderrichtlinien.

Was gilt als Maßnahmebeginn bei Bürgschaftsanträgen?

Als Maßnahmebeginn gilt in der Regel der Zeitpunkt, zu dem ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag für das Vorhaben abgeschlossen wird. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

Wo finde ich die detaillierten Richtlinien für die hessischen Bürgschaften?

Die ausführlichen und verbindlichen Richtlinien zum Programm „Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen“ finden Sie auf der Förderdatenbank des Bundes.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme für Ihre Investitionen

Neben den Bürgschaften Wohngebäude Hessen gibt es weitere Programme, die Ihre Bau- oder Modernisierungsvorhaben unterstützen können. Prüfen Sie beispielsweise die Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW oder allgemeine Investitionszuschüsse im Wohnungsbau. Eine individuelle Prüfung Ihrer Förderfähigkeit ist stets ratsam.