Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt laufend

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt: Beteiligungen für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt stärkt die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Existenzgründungen im Land durch stille und offene Beteiligungen. Ziel ist die Finanzierung von Wachstum, Innovationen und Nachfolgeregelungen. Die genaue Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem individuellen Vorhaben und den Richtlinien.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG Sachsen-Anhalt) ist ein wichtiger Partner für die mittelständische Wirtschaft im Bundesland. Sie bietet Unternehmen und Existenzgründern die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalbasis durch stille oder offene Beteiligungen zu stärken, ohne Sicherheiten stellen zu müssen. Dies erleichtert den Zugang zu weiteren Finanzierungen und schafft die notwendige Stabilität für Investitionen und Wachstum.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen in Sachsen-Anhalt führen.
  • Sie eine Existenzgründung planen oder ein bestehendes Unternehmen festigen möchten.
  • Sie Ihre Eigenkapitalbasis ohne die Stellung von Sicherheiten stärken wollen.
  • Sie Investitionen, Innovationen, Wachstumsvorhaben oder eine Unternehmensnachfolge finanzieren möchten.
  • Ihr Unternehmen in den Bereichen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen seinen Sitz nicht in Sachsen-Anhalt hat.
  • Sie eine reine Zuschussförderung ohne Eigenkapitalbeteiligung suchen.
  • Ihr Vorhaben nicht den Zielen der Existenzgründung, Unternehmensfestigung oder allgemeinen Unternehmensfinanzierung dient.

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Die Beteiligungen der MBG Sachsen-Anhalt sind flexibel einsetzbar und unterstützen eine breite Palette von Vorhaben. Dazu gehören:

  • Investitionen in Sachanlagen (Maschinen, Gebäude, Betriebsausstattung).
  • Finanzierung von Umlaufvermögen.
  • Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E).
  • Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität und zur Restrukturierung.
  • Finanzierung von Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen.
  • Spezielle Projekte zur Digitalisierung oder zur Energieeffizienz, sofern sie der allgemeinen Unternehmensentwicklung dienen.

Da es sich um eine Beteiligung handelt, werden keine direkten „förderfähigen Kosten“ im Sinne eines Zuschusses definiert, sondern die Beteiligungssumme orientiert sich am Finanzierungsbedarf des Gesamtvorhabens und der Stärkung der Eigenkapitalquote.

So läuft der Antrag bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

  1. Erste Kontaktaufnahme – Nehmen Sie Kontakt mit der MBG Sachsen-Anhalt auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu klären.
  2. Antragsstellung – Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (Geschäftskonzept, Finanzierungsplan, Jahresabschlüsse etc.) bei der MBG ein.
  3. Prüfung und Due Diligence – Die MBG prüft Ihr Vorhaben detailliert, bewertet die wirtschaftliche Tragfähigkeit und führt eine Due-Diligence-Prüfung durch.
  4. Vertragsverhandlung und Abschluss – Bei positiver Prüfung werden die Konditionen der Beteiligung verhandelt und ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen.
  5. Auszahlung der Beteiligung – Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die Auszahlung der Beteiligungssumme.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Für eine Beteiligung ist die Regelung zum Maßnahmebeginn weniger strikt als bei Zuschussprogrammen. Dennoch sollten Sie frühzeitig Kontakt aufnehmen, um die Beteiligung vor größeren Ausgaben abzustimmen und sicherzustellen, dass die Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert ist.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Beteiligung
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt
Region Sachsen-Anhalt
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

Wer kann eine Beteiligung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer mit Sitz und Vorhaben in Sachsen-Anhalt. Die Beteiligung richtet sich an alle relevanten Branchen von Dienstleistungen über Handel bis zum Produzierenden Gewerbe.

Wie hoch ist die Beteiligungssumme?

Die Höhe der Beteiligung ist im amtlichen Datensatz nicht fixiert und richtet sich nach dem individuellen Finanzierungsbedarf Ihres Vorhabens. Es wird empfohlen, die aktuellen Richtlinien der MBG Sachsen-Anhalt zu prüfen oder direkt Kontakt aufzunehmen, um die möglichen Beteiligungssummen zu klären.

Welche Vorteile bietet eine Beteiligung gegenüber einem Kredit?

Eine Beteiligung stärkt Ihr Eigenkapital, ohne dass Sie Sicherheiten stellen müssen. Dies verbessert Ihre Bonität, erleichtert den Zugang zu weiteren Bankkrediten und schont Ihre Liquidität, da Beteiligungen in der Regel langfristig ausgelegt sind und keine feste Tilgung vorsehen. Sie erhalten zudem oft Expertise und Netzwerkzugang.

Kann die Beteiligung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, Beteiligungen sind in vielen Fällen gut mit anderen Förderprogrammen, wie zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen, kombinierbar. Die genauen Kumulierungsmöglichkeiten sollten im Einzelfall mit der MBG Sachsen-Anhalt oder einem Förderberater geklärt werden, um beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.