AFP Förderung Schleswig-Holstein: Investitionen in der Landwirtschaft
Investitionen in die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein fördern
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) des Landes Schleswig-Holstein ist ein wichtiger Zuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen, die in ihre Zukunft investieren möchten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Agrarbetriebe zu stärken. Gefördert werden Vorhaben, die zur Modernisierung beitragen, den Tierschutz verbessern oder den Umweltschutz vorantreiben. Die AFP Förderung Schleswig-Holstein richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Da die genauen Förderquoten und Höchstbeträge von den jeweiligen Modulen und den spezifischen Förderaufrufen abhängen, ist es essenziell, die aktuelle Richtlinie zu konsultieren. Das Programm ist ein zentrales Instrument, um Betriebe bei notwendigen Anpassungen an neue Marktbedingungen und Umweltauflagen zu unterstützen.
- Ihr Unternehmen ein kleiner oder mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb in Schleswig-Holstein ist.
- Sie in die Modernisierung Ihres Betriebs, in Tierschutz oder Umweltschutz investieren möchten.
- Sie beabsichtigen, vor Antragstellung keine verbindlichen Verträge einzugehen.
- Ihr Unternehmen kein landwirtschaftlicher Betrieb ist oder nicht in Schleswig-Holstein ansässig ist.
- Sie bereits mit der Umsetzung Ihres Vorhabens begonnen haben (z.B. durch Vertragsunterzeichnung).
- Sie ein Großunternehmen sind.
Was wird durch die AFP gefördert?
Die AFP unterstützt eine breite Palette von Investitionen, die der Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen dienen. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in Ställe zur Verbesserung des Tierwohls, in Maschinen und Anlagen zur Effizienzsteigerung, in Anlagen zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder in erneuerbare Energien für den Eigenbedarf. Auch Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel können förderfähig sein. Eine detaillierte Aufstellung der förderfähigen Kosten finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Agrarinvestitionsförderungsprogramms Schleswig-Holstein.
So läuft der Antrag für die AFP Förderung Schleswig-Holstein
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuellen Förderrichtlinien und spezifischen Aufrufe des Agrarinvestitionsförderungsprogramms in Schleswig-Holstein.
- Antragsvorbereitung – Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Investitionspläne, Kostenvoranschläge und Betriebsdaten. Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von spezialisierten Beratern.
- Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht bei der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein ein.
- Prüfung und Bescheid – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Konditionen.
- Umsetzung und Verwendungsnachweis – Führen Sie das Vorhaben gemäß dem Bescheid durch und reichen Sie nach Abschluss den Verwendungsnachweis ein.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Richtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Richtlinie |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | KMU (Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur AFP Förderung Schleswig-Holstein
Was ist die AFP Förderung Schleswig-Holstein?
Die AFP ist das Agrarinvestitionsförderungsprogramm des Landes Schleswig-Holstein. Es gewährt Zuschüsse für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, um deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu steigern. Dies umfasst Projekte im Bereich Tierhaltung, Pflanzenbau, Verarbeitung und Umweltschutz.
Wer kann die AFP Förderung in Schleswig-Holstein beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Es handelt sich um eine Förderung für Unternehmen im Sinne der KMU-Definition.
Wie hoch ist die Förderquote beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm?
Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag hängen von den spezifischen Modulen und den aktuellen Förderaufrufen ab. Diese Informationen sind der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein zu entnehmen. Es handelt sich um einen Zuschuss.
Kann ich die AFP mit anderen Förderungen kombinieren?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss aber immer individuell geprüft werden und den beihilferechtlichen Vorgaben entsprechen. Informieren Sie sich hierzu detailliert in der Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung des AFP-Antrags?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Antrag bewilligt wurde oder eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, verliert in der Regel den Förderanspruch. Achten Sie daher unbedingt auf den korrekten Zeitpunkt der Antragstellung.
Ähnliche Programme für landwirtschaftliche Investitionen
Neben der AFP Förderung Schleswig-Holstein gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Prüfen Sie auch folgende thematisch verwandte Programme, die für Ihr Vorhaben relevant sein könnten:
- Förderung Landwirtschaftlicher Betriebe (GAP Agrarförderung) – Bundesweite Unterstützung für Agrarbetriebe.
- Agrarförderprogramm Mecklenburg-Vorpommern – Investitionszuschüsse im Nachbarland.
- Investitionszuschuss Landwirtschaft 2026 – Ratgeber zu aktuellen Fördermöglichkeiten.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.