Land Niedersachsen, Land Bremen ausgelaufen

Landschaftspflege & Gebietsmanagement: Förderung in Bremen & Nds.

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bremen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement unterstützte Kommunen, Unternehmen und Verbände in Niedersachsen und Bremen bei Umwelt- und Naturschutzprojekten. Das Programm ist ausgelaufen, weshalb eine direkte Antragstellung nicht mehr möglich ist. Es lohnt sich jedoch, nach aktuellen Nachfolgeprogrammen Ausschau zu halten.

Das Programm zur Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement richtete sich an verschiedene Akteure, die sich für den Umwelt- und Naturschutz in den Regionen Niedersachsen und Bremen einsetzen wollten. Es bot finanzielle Zuschüsse für Projekte, die auf eine verbesserte Kooperation und nachhaltige Bewirtschaftung von Landschaften abzielten. Hierzu zählten Initiativen zur Biotoppflege, zum Artenschutz oder zur Förderung der Biodiversität. Da das Programm ausgelaufen ist, können keine neuen Anträge gestellt werden. Interessenten sollten sich über aktuelle Förderangebote für Umwelt- und Naturschutzvorhaben informieren.

Wer bekommt was? Zielgruppen und Förderbereiche

Dieses Förderprogramm stand einer breiten Palette von Antragstellern offen, darunter Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen (vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen. Der Fokus lag auf Projekten in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, die einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz leisteten. Da keine konkreten Förderhöhen oder Quoten im amtlichen Datensatz vermerkt sind, ist davon auszugehen, dass diese je nach Projektumfang und spezifischem Modul variierten und in den detaillierten Förderrichtlinien festgelegt waren. Eine direkte Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation in der Vergangenheit Projekte im Umwelt- und Naturschutz in Niedersachsen oder Bremen umgesetzt hat.
  • Sie nach ausgelaufenen Programmen suchen, um sich über ähnliche Nachfolgeprogramme zu informieren.
  • Sie zur Zielgruppe der Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Verbände gehören.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie aktuell einen neuen Antrag für dieses spezifische Programm stellen möchten (es ist ausgelaufen).
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Land-, Forst- oder Fischwirtschaft und dem Umwelt-/Naturschutz hat.
  • Sie keine Betriebsstätte oder Projektaktivitäten in Niedersachsen oder Bremen planen.

Förderfähige Kosten und Projektarten

Das Programm unterstützte Maßnahmen, die der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement dienten. Dazu konnten Kosten für Personal, Sachmittel, die Durchführung von Pflegemaßnahmen, Planungsleistungen oder die Anschaffung spezifischer Ausrüstung gehören. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten sowie etwaige Obergrenzen waren in den jeweiligen Förderrichtlinien detailliert beschrieben. Da keine konkreten Förderhöhen angegeben sind, ist es ratsam, bei ähnlichen zukünftigen Programmen die spezifischen Richtlinien genau zu prüfen, um die förderfähigen Posten zu identifizieren.

So lief der Antrag

Der Antragsablauf für die Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement folgte den üblichen Schritten für öffentliche Förderprogramme. Zunächst war die Prüfung der Förderfähigkeit des Vorhabens sowie der Antragsteller durch die zuständige Behörde erforderlich. Anschließend musste ein vollständiger Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Nach positiver Prüfung erfolgte der Zuwendungsbescheid. Da das Programm ausgelaufen ist, ist dieser Prozess für Neuanträge nicht mehr relevant. Bei vergleichbaren Nachfolgeprogrammen ist es jedoch entscheidend, den Antragsprozess sorgfältig zu befolgen.

⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten auf einen Blick

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Niedersachsen, Land Bremen
Region Bremen, Niedersachsen
Status ausgelaufen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement

Wer konnte die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt waren Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen (vom Kleinst- bis zum Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen, die Projekte im Umwelt- und Naturschutz in Niedersachsen oder Bremen durchführen wollten.

Was wurde durch die Förderung unterstützt?

Unterstützt wurden Projekte, die die Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen förderten, insbesondere in den Branchen Land-, Forst- und Fischwirtschaft. Dies umfasste Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes.

Wie hoch war die Förderung?

Die genaue Förderhöhe und -quote war im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt. Diese Informationen waren in den detaillierten Förderrichtlinien des Programms festgelegt und variierten je nach Art und Umfang des geförderten Projekts. Für Nachfolgeprogramme müssen die jeweils gültigen Richtlinien geprüft werden.

Ist das Programm noch aktuell?

Nein, das Programm zur Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement ist ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Es empfiehlt sich, nach aktuellen Förderprogrammen für Umwelt- und Naturschutz in Niedersachsen und Bremen zu suchen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE). Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

Obwohl die Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement ausgelaufen ist, gibt es oft vergleichbare Programme in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz. Es lohnt sich, die aktuellen Angebote der Länder Niedersachsen und Bremen sowie des Bundes zu prüfen. Insbesondere Programme zur Förderung der Biodiversität für Unternehmen oder allgemeine Umweltförderprogramme für den Mittelstand könnten passende Alternativen bieten. Auch spezifische Agrar-Umwelt-Maßnahmen der jeweiligen Bundesländer sind hier relevant, wie zum Beispiel die Förderung der umweltgerechten Landwirtschaft in Niedersachsen.