Land Schleswig-Holstein laufend

Landesbürgschaften Schleswig-Holstein: Finanzierungshilfe für Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Bürgschaft
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Unternehmen aller Größenordnungen in Schleswig-Holstein können Landesbürgschaften erhalten, um Finanzierungen für Investitionen oder Betriebsmittel abzusichern. Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein unterstützen Sie, wenn traditionelle Kreditsicherheiten nicht ausreichen. Die genaue Bürgschaftshöhe richtet sich nach dem individuellen Vorhaben und den jeweiligen Richtlinien.

Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein dienen als wertvolle Unterstützung für Unternehmen, die eine Finanzierung benötigen, aber nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Ziel ist es, Investitionen und die Sicherung von Betriebsmitteln zu ermöglichen, die sonst scheitern würden. Das Programm richtet sich an alle Unternehmensgrößen im Dienstleistungssektor des Bundeslandes, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig ist.
  • Sie eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen.
  • Ihnen bankübliche Sicherheiten für einen Kredit fehlen.
  • Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie bereits ausreichende Sicherheiten für eine Bankfinanzierung besitzen.
  • Ihr Unternehmen keinen Sitz in Schleswig-Holstein hat.
  • Ihr Finanzierungsvorhaben nicht den Richtlinien entspricht.

Bürgschaften können für die Absicherung von Krediten zur Finanzierung von Investitionen (z. B. Maschinen, Anlagen, Gebäude) sowie für die Deckung von Betriebsmittelbedarfen (z. B. Materialeinkauf, Lagerhaltung) in Anspruch genommen werden. Die genauen förderfähigen Posten und Bedingungen sind in den detaillierten Bürgschaftsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein festgelegt. Es ist wichtig, diese vor Antragsstellung genau zu prüfen.

So läuft der Antrag

  1. Finanzierungsbedarf klären – Ermitteln Sie den genauen Finanzierungsbedarf und die Art der benötigten Bürgschaft.
  2. Bankgespräch führen – Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über das Vorhaben und die Möglichkeit einer Landesbürgschaft. Die Bank ist Ihr erster Ansprechpartner.
  3. Antrag über die Bank einreichen – Ihre Bank stellt den Antrag auf die Landesbürgschaft für Sie bei der zuständigen Stelle des Landes Schleswig-Holstein.
  4. Prüfung und Entscheidung – Das Land Schleswig-Holstein prüft den Antrag und entscheidet über die Übernahme der Bürgschaft.
  5. Bürgschaftszusage und Finanzierung – Bei positiver Entscheidung erhalten Sie die Bürgschaftszusage, und Ihre Bank kann die Finanzierung freigeben.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderart Bürgschaft
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu den Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein

Wer kann eine Bürgschaft des Landes Schleswig-Holstein beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenordnungen, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und im Dienstleistungssektor tätig sind. Die Bürgschaften dienen dazu, Finanzierungen abzusichern, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichen.

Wie hoch ist die Bürgschaft des Landes Schleswig-Holstein?

Die genaue Höhe der Bürgschaft sowie die maximale Bürgschaftsquote sind in den jeweils gültigen Bürgschaftsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein festgelegt. Diese Werte können je nach Art des Vorhabens und den individuellen Umständen variieren. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich; bitte konsultieren Sie die offizielle Förderrichtlinie für Details.

Was kann mit einer Landesbürgschaft in Schleswig-Holstein finanziert werden?

Die Landesbürgschaften können zur Absicherung von Krediten für eine Vielzahl von Vorhaben genutzt werden. Dazu zählen Investitionen in Sachanlagen wie Maschinen, Produktionsgebäude oder IT-Infrastruktur sowie die Finanzierung von Betriebsmitteln, beispielsweise für Materialeinkauf, Lagerhaltung oder Liquiditätssicherung. Die genauen Kriterien für förderfähige Vorhaben finden Sie in der offiziellen Bürgschaftsrichtlinie.

Wie beantrage ich eine Landesbürgschaft in Schleswig-Holstein?

Der Antrag auf eine Landesbürgschaft erfolgt immer über Ihre Hausbank. Ihre Bank prüft zunächst Ihr Vorhaben und reicht dann die notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle des Landes Schleswig-Holstein ein. Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Bank zu suchen, um alle Anforderungen und Möglichkeiten zu besprechen.

Gibt es Fristen für die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein?

Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein sind grundsätzlich ein fortlaufendes Programm und können kontinuierlich beantragt werden (antragsoffen). Es gibt keine festen Stichtage. Jedoch ist es entscheidend, dass der Antrag vor dem sogenannten „Maßnahmebeginn“ gestellt wird, da sonst der Anspruch auf die Bürgschaft verloren gehen kann. Informieren Sie sich immer über die aktuell gültigen Richtlinien.

Können Landesbürgschaften mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, eine Kombination der Landesbürgschaften mit anderen Förderprogrammen, beispielsweise Krediten der KfW oder anderen Landesprogrammen, ist prinzipiell möglich. Hierbei müssen jedoch die jeweiligen Kumulierungsregeln und beihilferechtlichen Vorgaben (wie die De-minimis-Verordnung oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) beachtet werden. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall ist ratsam.

Ähnliche Förderprogramme

Neben den Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein gibt es weitere Finanzierungshilfen, die für Ihr Unternehmen relevant sein könnten:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.