Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) laufend

Klinikpartnerschaften Förderlinie Academic: Zuschüsse für Forschung & Innovation

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Klinikpartnerschaften Academic Förderung unterstützt Forschungseinrichtungen und Unternehmen bundesweit mit Zuschüssen für Kooperationsprojekte im Gesundheitssektor. Ziel ist der Wissens- und Technologietransfer zwischen deutschen Kliniken und Partnern in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die genaue Förderhöhe ist je nach Aufruf und Modul unterschiedlich – Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Die Klinikpartnerschaften Academic Förderung im Detail

Mit der Förderlinie Academic stärkt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Zusammenarbeit zwischen deutschen und internationalen Gesundheitseinrichtungen. Im Fokus stehen Forschungsprojekte, die zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern beitragen. Dabei wird der Transfer von Wissen und innovativen Technologien gefördert, um nachhaltige Strukturen aufzubauen. Antragsberechtigt sind sowohl Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen, die sich in diesem Bereich engagieren möchten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine deutsche Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen sind.
  • Sie Kooperationsprojekte mit Partnern in Entwicklungs- oder Schwellenländern planen.
  • Ihr Vorhaben den Wissens- und Technologietransfer im Gesundheitsbereich fördert.
  • Sie sich für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in diesen Ländern einsetzen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen Bezug zu Entwicklungs- oder Schwellenländern hat.
  • Sie ausschließlich kommerzielle Interessen ohne Entwicklungsbezug verfolgen.
  • Ihr Unternehmen nicht im Dienstleistungssektor tätig ist.

Förderfähige Kosten bei Klinikpartnerschaften Academic

Im Rahmen der Klinikpartnerschaften Academic Förderung sind in der Regel Kosten für Personal, Reisen, Sachmittel und ausgewählte Investitionen förderfähig, die direkt mit dem Forschungsprojekt in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Durchführung von Studien, Workshops, Schulungen oder die Anschaffung von spezifischem Equipment. Detaillierte Informationen zu den anerkannten Ausgaben und spezifischen Anforderungen finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des BMZ.

Klinikpartnerschaften Academic Förderung beantragen: So geht’s

Der Antragsprozess für die Klinikpartnerschaften Academic Förderung erfolgt in der Regel über themenspezifische Aufrufe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder der beauftragten Durchführungsorganisation (z.B. GIZ). Es ist entscheidend, die jeweiligen Aufrufe genau zu prüfen und die Vorgaben präzise einzuhalten.

  1. Aufruf prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Förderaufrufe und deren spezifische Schwerpunkte, Fristen und geografische Ausrichtung.
  2. Konzept einreichen: Erstellen Sie ein überzeugendes Projektkonzept, das die Ziele, Partner, Methoden und erwarteten Ergebnisse detailliert beschreibt.
  3. Antragstellung: Nach positiver Bewertung des Konzepts erfolgt eine Aufforderung zur Einreichung eines vollständigen Förderantrags mit allen erforderlichen Unterlagen.
  4. Bewilligung: Nach erfolgreicher Prüfung durch den Fördergeber erhalten Sie einen offiziellen Zuwendungsbescheid.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Klinikpartnerschaften Academic Förderlinie

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Aufruf und Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Aufruf und Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Region Bund (Bundesweit)
Zielgruppe Forschungseinrichtungen, Unternehmen (KMU, Mittelstand, Großunternehmen)
Status laufend – projektbezogene Aufrufe
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Klinikpartnerschaften Academic Förderung

Wer kann die Klinikpartnerschaften Academic Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die Kooperationsprojekte im Rahmen der Klinikpartnerschaften Academic mit Partnern in Entwicklungs- und Schwellenländern durchführen möchten.

Wie hoch ist die Förderung für die Klinikpartnerschaften Academic?

Die genaue Förderhöhe und die maximale Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach spezifischem Förderaufruf und den jeweiligen Projektmodulen. Verbindliche Informationen dazu finden Sie in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Welche Projekte werden im Rahmen der Klinikpartnerschaften Academic gefördert?

Gefördert werden Projekte, die den Wissens- und Technologietransfer im Gesundheitsbereich zwischen deutschen Kliniken/Forschungseinrichtungen/Unternehmen und Partnern in Entwicklungs- und Schwellenländern zum Ziel haben. Es geht um die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und den Aufbau nachhaltiger Strukturen.

Kann die Klinikpartnerschaften Academic Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung, AGVO) entsprechen und im Antrag transparent offengelegt werden. Prüfen Sie die spezifischen Kumulierungsregeln in der jeweiligen Förderrichtlinie.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der Klinikpartnerschaften Academic Förderung?

Häufige Ablehnungsgründe sind das Nichteinhalten der Fristen, unzureichende Darstellung des Entwicklungsbezugs oder des Wissens- und Technologietransfers, oder der vorzeitige Beginn des Vorhabens vor Bewilligung des Antrags (Maßnahmebeginn). Achten Sie zudem auf die präzise Einhaltung der Vorgaben des jeweiligen Förderaufrufs.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.