Land Baden-Württemberg laufend prüfen

FördR ILE Baden-Württemberg: Förderung für Flurneuordnung & Landentwicklung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung (FördR ILE) in Baden-Württemberg richtet sich an Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Verbände. Sie unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume durch Zuschüsse. Spezifische Förderhöhen und -quoten sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Die FördR ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung und Entwicklung ländlicher Gebiete. Es zielt darauf ab, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Natur zu schützen und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Antragsberechtigt sind dabei nicht nur Kommunen, sondern auch Unternehmen, private Initiativen und Verbände, die sich für eine zukunftsfähige Gestaltung des ländlichen Raums einsetzen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Projekt zur Stärkung ländlicher Infrastruktur planen.
  • Ihr Vorhaben die Landwirtschaft oder die ländliche Entwicklung betrifft.
  • Sie eine Kommune, ein Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung, Privatperson oder ein Verband in Baden-Württemberg sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen direkten Bezug zur ländlichen Entwicklung oder Flurneuordnung hat.
  • Sie sich außerhalb von Baden-Württemberg befinden.
  • Ihr Vorhaben rein kommerzieller Natur ohne gemeinwohlorientierten Aspekt ist.

Förderfähige Kosten der FördR ILE

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Ausgaben, die direkt mit den Zielen der Flurneuordnung und Landentwicklung in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Planungs- und Beratungskosten, Investitionen in die Infrastruktur, Maßnahmen zur Landschaftspflege oder zur Dorfentwicklung. Die genaue Definition der förderfähigen Ausgaben sowie mögliche Obergrenzen sind den detaillierten Programmrichtlinien zu entnehmen.

So läuft der Antrag

  1. Vorbereitung und Beratung – Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Förderrichtlinien und lassen Sie sich bei Bedarf von den zuständigen Stellen beraten.
  2. Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Konzept für Ihr Vorhaben, das die Ziele der Integrierten Ländlichen Entwicklung berücksichtigt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Behörde in Baden-Württemberg ein, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen.
  4. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Umsetzung und Verwendungsnachweis – Setzen Sie das Projekt gemäß der Bewilligung um und legen Sie fristgerecht den Verwendungsnachweis vor.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Richtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Richtlinie
Fördergeber Land Baden-Württemberg
Region Baden-Württemberg
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur FördR ILE Baden-Württemberg

Wer kann die FördR ILE in Baden-Württemberg beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen sowie Verbände und Vereinigungen, die Projekte im ländlichen Raum Baden-Württembergs umsetzen möchten.

Welche Arten von Projekten werden durch die FördR ILE unterstützt?

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Regionalförderung, die der nachhaltigen Stärkung des ländlichen Raums dienen. Dazu zählen Maßnahmen zur Flurneuordnung, Dorfentwicklung oder zur Verbesserung der Umwelt.

Wie hoch ist die Förderung durch die FördR ILE?

Die genaue Förderhöhe und -quote hängt vom jeweiligen Projektmodul und den spezifischen Richtlinien ab. Es handelt sich um Zuschüsse, deren genaue Konditionen Sie den aktuellen Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg entnehmen sollten.

Kann die FördR ILE mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Kumulierungsregeln der FördR ILE entsprechen. Eine frühzeitige Klärung mit der Bewilligungsstelle wird empfohlen.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der FördR ILE?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Beginnen Sie Ihr Projekt (z. B. durch Vertragsunterzeichnung) bevor der Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde, entfällt der Förderanspruch in der Regel komplett.

Weitere Programme für den ländlichen Raum

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 11.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.