Freistaat Sachsen (SAB) laufend

Innovationsförderung Sachsen Veranstaltungen: Zuschüsse für Technologie-Events

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Landes-Technologieförderung E in Sachsen unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbände bei der Durchführung von innovations- und technologiepolitisch bedeutsamen Veranstaltungen. Sie erhalten Zuschüsse für die Organisation und Durchführung von Konferenzen, Workshops oder Fachsymposien, die den Wissenstransfer und die Vernetzung in Sachsen fördern. Die genaue Förderhöhe für die Innovationsförderung Sachsen Veranstaltungen ist der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was? Zielgruppe und Förderzweck

Dieses Förderprogramm des Freistaates Sachsen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die im Bereich Innovation und Technologie aktiv sind. Dazu zählen Unternehmen jeder Größe, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, sowie Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Verbände. Ziel ist es, durch die Unterstützung von Veranstaltungen den Austausch von Wissen, die Netzwerkbildung und die Sichtbarkeit von Schlüsseltechnologien in Sachsen zu stärken. Gefördert werden dabei insbesondere Veranstaltungen, die einen direkten Bezug zur Technologie- und Innovationspolitik des Landes Sachsen aufweisen. Die Innovationsförderung Sachsen Veranstaltungen trägt somit zur Stärkung der regionalen Innovationskraft bei.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine innovations- oder technologiepolitische Veranstaltung in Sachsen planen.
  • Ihr Unternehmen, Ihre Forschungseinrichtung oder Ihr Verband seinen Sitz in Sachsen hat.
  • Sie den Wissenstransfer und die Vernetzung im Bereich Technologie und Innovation fördern möchten.
  • Sie einen Zuschuss für die Organisation Ihrer Veranstaltung suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihre Veranstaltung keinen klaren Bezug zur Technologie- oder Innovationspolitik aufweist.
  • Sie eine rein kommerzielle Veranstaltung ohne Wissenstransfer planen.
  • Ihr Vorhaben außerhalb Sachsens stattfindet.

Förderfähige Kosten für Ihre Innovationsveranstaltung

Im Rahmen der Landes-Technologieförderung E können in der Regel Kosten gefördert werden, die direkt mit der Planung und Durchführung der innovations- und technologiepolitisch bedeutsamen Veranstaltungen in Zusammenhang stehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Referenten, Miete von Veranstaltungsräumen, Technik, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie gegebenenfalls Reisekosten der Teilnehmer. Die genauen förderfähigen Ausgaben und deren Anerkennung sind detailliert in der jeweiligen Förderrichtlinie beschrieben und müssen vor Antragstellung sorgfältig geprüft werden. Eine pauschale Förderhöhe oder -quote ist hier nicht definiert, sondern richtet sich nach dem spezifischen Aufruf und der Einzelfallprüfung für die Innovationsförderung Sachsen Veranstaltungen.

So läuft der Antrag

  1. Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich über die aktuelle Richtlinie zur Landes-Technologieförderung E auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder der Förderdatenbank des Bundes. Prüfen Sie insbesondere die jeweiligen Förderaufrufe und Fristen für Veranstaltungen.
  2. Konzept erstellen – Entwickeln Sie ein detailliertes Veranstaltungskonzept, das den innovations- und technologiepolitischen Bezug klar herausarbeitet und die erwarteten Ergebnisse darlegt.
  3. Antrag einreichen – Füllen Sie die erforderlichen Antragsformulare vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Achten Sie auf alle geforderten Anlagen und Nachweise.
  4. Bewilligung abwarten – Beginnen Sie nicht mit der Durchführung Ihrer Veranstaltung, bevor Sie einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten haben.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Landes-Technologieförderung E

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Richtlinie
Höchstbetrag je nach Richtlinie
Fördergeber Freistaat Sachsen (SAB)
Region Sachsen
Status laufend (Fristen prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Innovationsförderung Sachsen Veranstaltungen

Wer kann die Landes-Technologieförderung E beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (aller Größen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Sachsen, die innovations- und technologiepolitische Veranstaltungen planen.

Wie hoch ist die Förderung für Veranstaltungen?

Die Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach den spezifischen Bestimmungen der jeweils aktuellen Förderrichtlinie und den individuellen Kosten des Vorhabens. Eine genaue Prüfung der Richtlinie ist hier unerlässlich, um die Details für Ihre Innovationsförderung Sachsen Veranstaltungen zu erfahren.

Was sind innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen?

Dies sind Ereignisse wie Konferenzen, Workshops, Symposien oder Fachmessen, die den Wissenstransfer fördern, die Vernetzung von Akteuren stärken oder aktuelle technologische Entwicklungen und Innovationsthemen in Sachsen adressieren.

Kann ich die Veranstaltung beginnen, bevor der Antrag bewilligt ist?

Nein, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist in der Regel ein Ausschlusskriterium für die Förderung. Stellen Sie den Antrag immer, bevor Sie verbindliche Verträge für Ihre Veranstaltung abschließen oder mit der Organisation beginnen.

Wo finde ich die aktuelle Richtlinie und Ansprechpartner?

Die aktuelle Richtlinie und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) sowie in der Förderdatenbank des Bundes. Dort sind auch die Kontaktdaten für eine individuelle Beratung hinterlegt.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 10.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen könnensich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.