Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend prüfen

Förderung für Bioökonomie Verbundvorhaben: Nachhaltige Biomasse-Nutzung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Dieses Programm unterstützt Bioökonomie Verbundvorhaben im Bereich nachhaltige Produktion und Nutzung von Biomasse. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen sowie Forschungs- und öffentliche Einrichtungen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen genaue Höhe und Quote der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen ist. Anträge sind fristgebunden einzureichen.

Wer bekommt was im Rahmen der Bioökonomie Verbundvorhaben?

Die Bundesförderung für internationale Bioökonomie Verbundvorhaben zielt darauf ab, die nachhaltige Produktion und Nutzung von Biomasse voranzutreiben. Das Programm richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen können sich an den Verbundprojekten beteiligen. Der Fokus liegt auf grenzüberschreitender Zusammenarbeit, um innovative Lösungen für eine zukunftsfähige Bioökonomie zu entwickeln. Dabei werden Projekte gefördert, die sich mit der effizienten und ressourcenschonenden Umwandlung von Biomasse in hochwertige Produkte und Energieträger beschäftigen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen ein KMU ist oder Sie eine Hochschule/Forschungseinrichtung sind.
  • Sie an einem internationalen Verbundprojekt zur Biomasse-Nutzung arbeiten.
  • Ihr Vorhaben auf Forschung und Entwicklung im Bereich Bioökonomie abzielt.
  • Sie die nachhaltige Produktion und Wertschöpfung aus Biomasse fördern möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt rein kommerzieller Natur ohne Forschungsanteil ist.
  • Sie kein Teil eines internationalen Verbunds sind.
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Ihr Vorhaben nicht direkt der nachhaltigen Produktion und Nutzung von Biomasse dient.

Förderfähige Kosten und Projektinhalte

Im Rahmen der Förderung für Bioökonomie Verbundvorhaben sind Kosten förderfähig, die direkt mit den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im internationalen Verbundprojekt zusammenhängen. Dazu gehören in der Regel Personal-, Sach- und Reisekosten, die für die Durchführung der wissenschaftlichen Arbeiten und die Koordination innerhalb des Verbunds anfallen. Auch Kosten für notwendige Geräte und Materialien können anteilig berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass die Ausgaben nachweislich dem geförderten Vorhaben dienen und im Einklang mit der jeweils gültigen Förderrichtlinie stehen. Projekte sollten einen klaren Bezug zur nachhaltigen Produktion und Nutzung von Biomasse aufweisen, beispielsweise in Bereichen wie der Entwicklung neuer biotechnologischer Verfahren, der Optimierung von Anbau- und Verarbeitungsprozessen oder der Erschließung neuer Wertschöpfungsketten aus Biomasse.

So läuft der Antrag

  1. Prüfung der Förderrichtlinie – Informieren Sie sich detailliert über die aktuelle Bekanntmachung und alle spezifischen Anforderungen an die internationalen Bioökonomie Verbundvorhaben.
  2. Partnersuche und Konsortialbildung – Finden Sie geeignete internationale Partner für Ihr Verbundprojekt und legen Sie die Arbeitspakete fest.
  3. Projektskizze einreichen – Erarbeiten Sie eine detaillierte Projektskizze, die das Vorhaben, die Partner und die erwarteten Ergebnisse beschreibt. Diese wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens bewertet.
  4. Antragstellung bei positiver Bewertung – Bei einer positiven Bewertung der Projektskizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Dieser enthält detaillierte Kostenkalkulationen und Arbeitspläne.
  5. Bewilligung und Projektstart – Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können mit dem Projekt beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung internationaler Verbundvorhaben

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung internationaler Bioökonomie Verbundvorhaben

Wer ist antragsberechtigt für die Bioökonomie Verbundvorhaben?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen. Die Förderung zielt explizit auf internationale Verbundprojekte ab.

Wie hoch ist die Förderung für nachhaltige Biomasse-Projekte?

Die genaue Förderhöhe und -quote variiert je nach spezifischem Modul und Aufruf innerhalb des Programms. Eine konkrete Angabe ist der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Das Programm ist als Zuschuss konzipiert.

Bis wann kann der Antrag für Bioökonomie Verbundvorhaben gestellt werden?

Das Programm läuft in der Regel mit spezifischen Förderaufrufen, die jeweils eigene Fristen haben. Es ist entscheidend, die aktuellen Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu prüfen, da die Fristen variieren können. Eine kontinuierliche Prüfung des Status ist empfehlenswert.

Was sind typische förderfähige Kosten?

Förderfähige Kosten umfassen typischerweise Personal-, Sach- und Reisekosten, die direkt mit den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des internationalen Verbundprojekts zusammenhängen. Auch anteilige Gerätekosten können berücksichtigt werden, sofern sie dem Vorhaben dienen.

Kann dieses Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben der EU und den spezifischen Kumulierungsregeln der Förderrichtlinie entsprechen. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich, um eine Überförderung zu vermeiden.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“ vor der offiziellen Bewilligung des Antrags. Auch unzureichende Internationalität oder ein mangelnder Bezug zur nachhaltigen Produktion und Nutzung von Biomasse im Verbundprojekt können zur Ablehnung führen. Eine unvollständige oder fehlerhafte Antragstellung ist ebenfalls ein typischer Stolperstein.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.