Land Schleswig-Holstein laufend prüfen

Fischereihäfen Förderung Schleswig-Holstein: Infrastruktur & Entwicklung

Geprüft am 2024-06-19
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen in Schleswig-Holstein können einen Zuschuss für die Fischereihäfen Förderung Schleswig-Holstein erhalten. Das Programm unterstützt die Infrastruktur von Fischereihäfen und die nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten. Die genaue Förderhöhe und -quote entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie des Landes.

Wer bekommt was? Klartext zur Förderung

Dieses Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Fischwirtschaft zu stärken. Es richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die in die Modernisierung und Entwicklung der maritimen Infrastruktur investieren möchten. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, um die notwendigen Investitionen zu erleichtern und langfristige Perspektiven für die Region zu schaffen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, eine Kommune oder Forschungseinrichtung in Schleswig-Holstein sind.
  • Ihr Vorhaben die Infrastruktur von Fischereihäfen oder Fischwirtschaftsgebieten betrifft.
  • Sie eine nachhaltige Entwicklung in der Fischwirtschaft anstreben.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Fischereiwirtschaft oder deren Infrastruktur hat.
  • Sie nicht in Schleswig-Holstein ansässig sind.
  • Sie Ihr Projekt bereits begonnen haben.

Was sind förderfähige Kosten?

Das Programm unterstützt Investitionen in die Infrastruktur von Fischereihäfen und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete. Dazu können beispielsweise Modernisierungen von Hafenanlagen, der Bau neuer Einrichtungen oder die Implementierung umweltfreundlicher Technologien gehören. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten und Ausgabenkategorien finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.

So läuft der Antrag

  1. Richtlinie prüfen – Machen Sie sich mit der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein vertraut und prüfen Sie die spezifischen Anforderungen.
  2. Konzept entwickeln – Erarbeiten Sie ein detailliertes Vorhabenkonzept inklusive technischer Beschreibung und Kostenplanung.
  3. Antrag einreichen – Stellen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein über die vorgegebenen Kanäle.
  4. Bewilligung abwarten – Beginnen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit Ihrem Vorhaben, um Ihren Förderanspruch nicht zu verlieren.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Programm

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen

Wer kann die Fischereihäfen Förderung Schleswig-Holstein beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Schleswig-Holstein, die in der Land- und Fischwirtschaft tätig sind.

Welche Arten von Projekten werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und zur nachhaltigen Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten. Dies umfasst typischerweise Investitionen in Hafenanlagen, technische Ausrüstung und umweltfreundliche Modernisierungen.

Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt und richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie sowie der Art des Vorhabens. Bitte konsultieren Sie die offizielle Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für detaillierte Angaben zu den Konditionen.

Kann dieses Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regelungen oder AGVO) entsprechen und im Antrag transparent offengelegt werden. Prüfen Sie hierzu stets die spezifischen Bestimmungen der Förderrichtlinien.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Beginnen Sie Ihr Vorhaben (z. B. durch Abschluss von Liefer- oder Werkverträgen) nicht, bevor Ihr Förderantrag offiziell bei der Bewilligungsstelle eingegangen und als bewilligungsfähig geprüft wurde.

Ähnliche Förderprogramme für die maritime Wirtschaft und Infrastruktur

Neben der Förderung für Fischereihäfen in Schleswig-Holstein gibt es weitere Programme, die für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung relevant sein könnten. Dazu gehören allgemeine Infrastrukturförderungen, Programme zur ländlichen Entwicklung oder spezielle Umwelt- und Klimaschutzprogramme für die maritime Wirtschaft. Prüfen Sie auch Landesprogramme für die Digitalisierung oder Energieeffizienz, die indirekt Ihre Projekte unterstützen können.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Stand: 2020-01-24. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.