KfW ausgelaufen

Investitionskredit Digitale Infrastruktur: Finanzierung für Ihr Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der KfW Investitionskredit Digitale Infrastruktur Standardvariante bot Unternehmen, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen bundesweit eine Möglichkeit zur Finanzierung von Investitionen in digitale Netze. Das Programm zielte auf den Ausbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur ab. Anträge konnten über Hausbanken gestellt werden, wobei die Konditionen je nach Kreditmodul variierten. Dieses Programm ist inzwischen ausgelaufen, jedoch gibt es Nachfolgeprogramme oder ähnliche Fördermöglichkeiten, die Sie prüfen können.

Wer bekam den Investitionskredit Digitale Infrastruktur?

Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur Standardvariante der KfW richtete sich an eine breite Palette von Antragstellern, die in den Ausbau oder die Verbesserung digitaler Infrastruktur investieren wollten. Dazu zählten sowohl kleine, mittlere und große Unternehmen als auch Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in ganz Deutschland.

Das Programm war darauf ausgelegt, die Finanzierung von Vorhaben in der Telekommunikationsbranche und damit verbundenen Dienstleistungsbereichen zu unterstützen, um die digitale Anbindung bundesweit voranzutreiben. Es bot eine flexible Finanzierungslösung über zinsgünstige Kredite, deren genaue Konditionen und Laufzeiten über die Hausbanken vermittelt wurden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder öffentliche Einrichtung in digitale Infrastruktur investieren wollte.
  • Sie den Ausbau oder die Verbesserung von digitalen Netzen in Deutschland planten.
  • Sie eine langfristige und zinsgünstige Finanzierung für Ihr Vorhaben suchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur digitalen Infrastruktur hatte.
  • Sie keine Investition, sondern laufende Betriebskosten finanzieren wollten.
  • Sie den Antrag nach dem Auslaufen des Programms stellen wollten.

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur Standardvariante finanzierte Investitionen, die dem Ausbau, der Verbesserung oder dem Aufbau von digitaler Infrastruktur dienten. Dazu gehörten typischerweise:

  • Kosten für den Aufbau von Breitbandnetzen und Glasfaseranschlüssen.
  • Investitionen in die notwendige technische Ausrüstung und Hardware.
  • Ausgaben für die Erschließung von bisher unterversorgten Gebieten.
  • Kosten für Planung und Projektierung, die direkt mit dem Ausbau der Infrastruktur verbunden waren.

Nicht förderfähig waren in der Regel laufende Betriebskosten, Refinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte oder Investitionen, die nicht primär der digitalen Infrastruktur dienten.

So lief der Antrag ab

Der Antrag für den Investitionskredit Digitale Infrastruktur Standardvariante erfolgte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Die KfW selbst vergibt Kredite nicht direkt an Endkunden, sondern agiert als Refinanzierer für Banken. Der Prozess umfasste in der Regel folgende Schritte:

  1. Beratung bei der Hausbank – Sie besprachen Ihr Vorhaben und den Finanzierungsbedarf mit Ihrer Bank.
  2. Antragstellung über die Bank – Ihre Hausbank prüfte Ihren Antrag und leitete ihn bei positiver Einschätzung an die KfW weiter.
  3. Kreditentscheidung der KfW – Die KfW traf die finale Entscheidung über die Kreditvergabe und die Konditionen.
  4. Auszahlung und Verwendungsnachweis – Nach Zusage erfolgte die Auszahlung des Kredits über Ihre Hausbank. Ein Verwendungsnachweis über die Mittel war erforderlich.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Investitionskredit Digitale Infrastruktur

Förderart Kredit
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber KfW
Region Bund (bundesweit)
Status ausgelaufen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Investitionskredit Digitale Infrastruktur

Was ist der KfW Investitionskredit Digitale Infrastruktur?

Der KfW Investitionskredit Digitale Infrastruktur war ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Unternehmen, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen zinsgünstige Darlehen für den Ausbau und die Verbesserung digitaler Netze in Deutschland anbot. Es handelte sich um eine Standardvariante, die über Hausbanken vermittelt wurde.

Welche Art von Vorhaben wurde gefördert?

Gefördert wurden Investitionen in die digitale Infrastruktur, wie der Aufbau von Breitbandnetzen, Glasfaseranschlüssen oder die Anschaffung der dafür notwendigen technischen Ausrüstung. Ziel war es, die digitale Anbindung bundesweit zu stärken.

Wer konnte den Kredit beantragen?

Antragsberechtigt waren Unternehmen (klein, mittel, groß), Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Das Programm war für eine breite Zielgruppe konzipiert, die in die digitale Infrastruktur investieren wollte.

Ist der Investitionskredit Digitale Infrastruktur noch verfügbar?

Nein, der Investitionskredit Digitale Infrastruktur Standardvariante ist laut Förderdatenbank des Bundes (Stand: 2020-04-08) ausgelaufen. Es empfiehlt sich, die aktuellen Förderprogramme der KfW oder anderer Fördergeber auf ähnliche Angebote zu prüfen.

Ähnliche Förderprogramme prüfen

Auch wenn der Investitionskredit Digitale Infrastruktur Standardvariante ausgelaufen ist, gibt es oft vergleichbare oder nachfolgende Programme. Prüfen Sie insbesondere folgende Bereiche:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.