Beteiligungskapital der Bayern Kapital ScaleUp-Fonds: Wachstumsfinanzierung für Bayerns Unternehmen
Beteiligungskapital der Bayern Kapital ScaleUp-Fonds – Ihr Partner für Wachstum
Der Bayern Kapital ScaleUp-Fonds ist ein zentrales Instrument der bayerischen Landesbeteiligungsgesellschaft, um innovative und wachstumsstarke Unternehmen im Freistaat zu stärken. Er richtet sich an Firmen, die über die Start-up-Phase hinaus sind und signifikantes Wachstumspotenzial aufweisen. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis zu stärken und so die Realisierung von Expansionsplänen, die Entwicklung neuer Produkte oder die Erschließung neuer Märkte zu ermöglichen.
Die Beteiligung erfolgt themenoffen und ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, solange das Unternehmen seinen Sitz in Bayern hat und ein überzeugendes Geschäftsmodell vorweisen kann. Dies umfasst sowohl klassische Unternehmensfinanzierungen als auch Vorhaben im Bereich Forschung und Innovation.
- Ihr Unternehmen in Bayern ansässig ist und dort operiert.
- Sie ein wachstumsstarkes Unternehmen sind (ScaleUp).
- Sie Finanzierungsbedarf für Expansion, Innovation oder neue Märkte haben.
- Sie Ihr Eigenkapital stärken möchten, ohne weitere Kredite aufzunehmen.
- Sie einen erfahrenen Partner mit Netzwerk suchen.
- Sie sich noch in der reinen Seed- oder Start-up-Phase befinden.
- Ihr Unternehmen keinen Sitz oder wesentlichen Geschäftsbetrieb in Bayern hat.
- Sie keine Eigenkapitalstärkung, sondern nur eine kurzfristige Liquiditätslösung suchen.
- Sie keine Unternehmensanteile abgeben möchten.
Wofür kann das Beteiligungskapital eingesetzt werden?
Das Beteiligungskapital aus dem Bayern Kapital ScaleUp-Fonds ist flexibel einsetzbar, um das Wachstum Ihres Unternehmens zu finanzieren. Es kann unter anderem für folgende Zwecke verwendet werden:
- Investitionen in neue Technologien, Maschinen und Anlagen.
- Finanzierung von Forschung- und Entwicklungsprojekten.
- Erschließung neuer nationaler oder internationaler Märkte.
- Aufbau von Vertriebsstrukturen und Marketingaktivitäten.
- Stärkung des Working Capital zur Finanzierung des operativen Wachstums.
- Akquisitionen zur strategischen Expansion.
Die genaue Verwendung wird im Rahmen der Due Diligence und der Vertragsverhandlungen mit Bayern Kapital festgelegt.
So läuft die Beteiligungsprüfung ab
Der Prozess zur Erlangung von Beteiligungskapital ist in der Regel mehrstufig und beinhaltet eine detaillierte Prüfung Ihres Unternehmens:
- Erstkontakt und Pitch Deck: Nehmen Sie Kontakt zu Bayern Kapital auf und reichen Sie ein aussagekräftiges Pitch Deck ein, das Ihr Geschäftsmodell, Ihr Team, Ihre Marktposition und Ihren Finanzierungsbedarf detailliert darstellt.
- Prüfung und Due Diligence: Bei Interesse folgt eine intensive Prüfungsphase (Due Diligence), in der Geschäftsmodell, Finanzdaten, Rechtliches und Marktpotenzial eingehend analysiert werden.
- Verhandlung und Vertragsabschluss: Nach erfolgreicher Due Diligence werden die Konditionen der Beteiligung verhandelt und ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen.
- Auszahlung und Betreuung: Die Auszahlung erfolgt nach Vertragsunterzeichnung. Bayern Kapital begleitet die Beteiligung aktiv, oft durch einen Sitz im Beirat oder Aufsichtsrat.
Eckdaten des Programms
| Förderart | Beteiligung |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bayern Kapital |
| Region | Bayern |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Bayern Kapital ScaleUp-Fonds
Wer kann den Bayern Kapital ScaleUp-Fonds beantragen?
Antragsberechtigt sind wachstumsstarke Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) mit Sitz oder wesentlichem Geschäftsbetrieb in Bayern. Die Branchen Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Produzierendes Gewerbe sind dabei explizit adressiert.
Wie hoch ist die Beteiligung durch den ScaleUp-Fonds?
Die genaue Höhe der Beteiligung und die entsprechenden Konditionen sind nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach dem individuellen Finanzierungsbedarf des Unternehmens, dessen Bewertung und den Verhandlungen mit Bayern Kapital. Details hierzu finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.
Welche Kosten sind förderfähig?
Als Beteiligungskapital dient der Fonds der Stärkung des Eigenkapitals und ist somit primär für Investitionen in Wachstum, Forschung & Entwicklung, Markterschließung oder zur Stärkung der allgemeinen Unternehmensfinanzierung vorgesehen. Es gibt keine festen Listen förderfähiger Kosten im Sinne eines Zuschussprogramms; die Verwendung wird im Beteiligungsvertrag vereinbart.
Kann der ScaleUp-Fonds mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Eine Kumulierung mit anderen Förderungen, insbesondere mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten, ist grundsätzlich möglich und oft sinnvoll, um eine optimale Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft und mit Bayern Kapital sowie den jeweiligen Fördergebern abgestimmt werden. Beihilferechtliche Obergrenzen sind dabei zu beachten.
Ähnliche Programme für Ihr Wachstumsvorhaben
Neben dem Bayern Kapital ScaleUp-Fonds gibt es weitere attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für bayerische Unternehmen. Prüfen Sie zum Beispiel auch folgende Programme für Ihre Wachstumsstrategie:
- Innovationskredit Bayern (L-Bank): Ein zinsgünstiger Kredit für innovative Vorhaben.
- Digitalbonus Bayern: Zuschüsse für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
- Wachstumsfinanzierung Mittelstand Bayern: Ein Ratgeber zu verschiedenen Finanzierungsoptionen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.