Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) / Sächsische Aufbaubank (SAB) laufend

ESF Plus TANDEM Sachsen: Familienförderung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die ESF Plus TANDEM Sachsen Förderung richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Privatpersonen im Freistaat Sachsen. Ziel ist die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere durch die Unterstützung von Familien beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Die genaue Förderhöhe ist der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Die „ESF Plus 2021–2027 Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit TANDEM Sachsen“ (kurz: ESF Plus FRL TANDEM Sachsen) ist ein Programm des Freistaates Sachsen, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es zielt darauf ab, Personen mit familiären Verpflichtungen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind oder bedroht werden, den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Dies geschieht durch gezielte Beratung, Qualifizierung und individuelle Begleitung.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung in Sachsen ansässig ist und Sie Familien beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen möchten.
  • Sie als Privatperson in Sachsen leben und von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind oder familiäre Verpflichtungen den Wiedereinstieg erschweren.
  • Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Familien planen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Familienförderung oder Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit hat.
  • Sie keine Betriebsstätte oder Wohnsitz in Sachsen haben.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.

Wer ist antragsberechtigt und was wird gefördert?

Antragsberechtigt für die ESF Plus TANDEM Sachsen Förderung sind sowohl Unternehmen jeglicher Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) als auch öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine sowie Privatpersonen. Die Förderung konzentriert sich auf den Dienstleistungssektor. Das Programm unterstützt Maßnahmen in den Bereichen Arbeit, Aus- und Weiterbildung, die darauf abzielen, Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Beschäftigungsfähigkeit von Familien zu stärken. Dies kann individuelle Beratung, Coaching, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen umfassen, die auf die Bedürfnisse von Personen mit familiären Verpflichtungen zugeschnitten sind.

So läuft der Antrag

  1. Informationsbeschaffung: Prüfen Sie die detaillierten Förderrichtlinien und Auswahlkriterien auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder der Förderdatenbank des Bundes.
  2. Konzeptentwicklung: Erstellen Sie ein detailliertes Konzept Ihres Vorhabens, das die Ziele, Zielgruppen, Maßnahmen und den geplanten Kostenrahmen klar darlegt.
  3. Antragstellung: Reichen Sie den vollständigen Antrag über das dafür vorgesehene Online-Portal fristgerecht ein. Achten Sie auf alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  4. Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Umsetzung und Verwendungsnachweis: Führen Sie das Vorhaben gemäß dem genehmigten Antrag durch und reichen Sie nach Abschluss einen detaillierten Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Programms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) / Sächsische Aufbaubank (SAB)
Region Sachsen
Status antragsoffen (laufende Aufrufe)
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Häufige Fragen zu ESF Plus TANDEM Sachsen

Wer kann die ESF Plus TANDEM Sachsen Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine sowie Privatpersonen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in Sachsen haben und Maßnahmen zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit im familiären Kontext planen oder selbst davon betroffen sind.

Wie hoch ist die Förderquote beim ESF Plus TANDEM Sachsen?

Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag für die ESF Plus TANDEM Sachsen Förderung sind im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt. Sie können je nach Modul und Förderaufruf variieren. Für verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die aktuelle Förderrichtlinie des Programms.

Was sind förderfähige Kosten im Rahmen dieses Programms?

Förderfähig sind in der Regel Kosten, die direkt mit den Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Familien und zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Personalkosten für Beratungs- und Betreuungspersonal, Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen, Sachkosten für die Durchführung der Projekte sowie Verwaltungskosten. Detaillierte Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie.

Kann die ESF Plus TANDEM Sachsen Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regeln der jeweiligen Förderprogramme. Es ist entscheidend, dies vor Antragstellung mit der Bewilligungsstelle abzuklären, um eine Überförderung auszuschließen und den Förderanspruch nicht zu gefährden.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund für Anträge?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt (z. B. durch Vertragsunterzeichnung oder Beauftragung), bevor der Antrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Förderanspruch. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder ein mangelhaftes Konzept können zur Ablehnung führen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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