Land Mecklenburg-Vorpommern laufend prüfen

Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen in MV: Ihre Förderung für nachhaltigen Bodenschutz

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Mit den Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen MV fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern Projekte zur Sicherung der Böden und Gewässer. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Verbände, private Personen und Existenzgründende. Die genaue Förderhöhe und -quote sind den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen. Ziel ist der nachhaltige Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor Wasser- und Winderosion.

Wer bekommt was? Förderung für Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Die „Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen“ in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen Sie dabei, landwirtschaftliche Flächen effektiv vor Erosion durch Wasser und Wind zu schützen. Dieses Programm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, von landwirtschaftlichen Betrieben jeder Größe bis hin zu Verbänden, privaten Personen und Existenzgründenden, die aktiv zum Bodenerhalt beitragen möchten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen genaue Höhe und Quote sich nach den spezifischen Modulen und den jeweils gültigen Richtlinien des Landes richten.

Ziel dieser Initiative ist es, die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu sichern, den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu minimieren und somit einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten. Durch die Umsetzung geeigneter Erosionsschutzmaßnahmen können Sie nicht nur Ihre eigenen Flächen nachhaltiger bewirtschaften, sondern auch von finanzieller Unterstützung profitieren.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihr Verband oder Ihre private Person in Mecklenburg-Vorpommern ansässig ist.
  • Sie Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor Wasser- oder Winderosion planen.
  • Sie als Existenzgründende im Agrarbereich den Bodenschutz von Anfang an integrieren möchten.
  • Sie einen Zuschuss für umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns liegt.
  • Ihr Projekt keine direkten Erosionsschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft beinhaltet.
  • Sie bereits mit dem geförderten Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag bewilligt wurde.
  • Sie eine Kreditfinanzierung statt eines Zuschusses bevorzugen.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Die Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen MV unterstützen in der Regel Investitionen und Maßnahmen, die direkt dem Schutz des Bodens vor Erosion dienen. Dazu können beispielsweise die Anlage von Erosionsschutzstreifen, die Umstellung auf konservierende Bodenbearbeitung, die Schaffung von Pufferzonen oder andere spezifische landschaftsbauliche Eingriffe gehören. Da die Förderhöhe und die genauen förderfähigen Kosten nicht pauschal festgelegt sind, sondern von den jeweiligen Modulen und den geltenden Richtlinien abhängen, ist es essenziell, die detaillierten Bestimmungen in der aktuellen Förderrichtlinie zu prüfen. Dort finden Sie präzise Angaben dazu, welche Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden und welche Nachweise erforderlich sind.

So läuft der Antrag

  1. Informieren und Planen – Machen Sie sich mit der aktuellen Förderrichtlinie vertraut und planen Sie Ihr Erosionsschutzprojekt detailliert.
  2. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern ein.
  3. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von der Förderstelle geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung des Vorhabens – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihrer Erosionsschutzmaßnahmen beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis über die getätigten Ausgaben und die erzielten Ergebnisse ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Region Mecklenburg-Vorpommern
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zu Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen

Was sind Erosionsschutzmaßnahmen?

Erosionsschutzmaßnahmen umfassen alle Vorkehrungen, die den Abtrag von Bodenschichten durch Wasser (Wassererosion) oder Wind (Winderosion) verhindern oder reduzieren. Dazu zählen beispielsweise die Anlage von Erosionsschutzstreifen, konservierende Bodenbearbeitung, der Anbau von Zwischenfrüchten oder die Schaffung von Pufferzonen entlang von Gewässern.

Wer kann die Förderung für Erosionsschutzmaßnahmen in MV beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Verbände und Vereinigungen, private Personen sowie Existenzgründende, die ein entsprechendes Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen möchten.

Wie hoch ist die Förderung für Erosionsschutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern?

Die genaue Höhe des Zuschusses und die mögliche Förderquote sind nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach den spezifischen Modulen der Richtlinie und den jeweiligen förderfähigen Kosten. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Wann muss der Antrag für die Erosionsschutzmaßnahmen gestellt werden?

Der Antrag muss grundsätzlich vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Maßnahmebeginn gilt bereits die verbindliche Beauftragung von Leistungen oder der Abschluss eines Liefervertrags. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher entscheidend, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

Können die Zuwendungen für Erosionsschutzmaßnahmen mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Möglichkeiten zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen hängen von den spezifischen Beihilferegelungen des Landes und der EU ab. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit der Förderstelle abzuklären, um Doppelbeihilfen zu vermeiden und die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme für Landwirtschaft und Umweltschutz