Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) laufend

Förderprogramm FNR Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen: Zuschüsse für Innovation

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Förderprogramm FNR Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen unterstützt bundesweit Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Projekten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Energieeffizienz. Es fördert Forschung, Entwicklung und Innovation in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und im produzierenden Gewerbe. Die genaue Förderhöhe und -quote sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Wer wird gefördert und wofür?

Das Förderprogramm „FNR Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe sowie der Energieeffizienz voranzutreiben. Es richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern: Unternehmen aller Größen – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen –, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände und öffentliche Einrichtungen können sich bundesweit um eine Förderung bewerben. Gefördert werden innovative Projekte, die zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz beitragen, insbesondere in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie im produzierenden Gewerbe.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Forschung oder Entwicklung im Bereich nachwachsender Rohstoffe tätig ist.
  • Sie ein Projekt zur Steigerung der Energieeffizienz planen.
  • Sie zu den Branchen Land-, Forst- oder Fischwirtschaft oder dem produzierenden Gewerbe gehören.
  • Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Konzepte entwickeln.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben ausschließlich kommerzieller Natur ist und keinen Forschungs- oder Innovationsanteil aufweist.
  • Ihr Projekt keinen Bezug zu nachwachsenden Rohstoffen oder Energieeffizienz hat.
  • Sie das Vorhaben bereits begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die förderfähigen Kosten umfassen typischerweise Ausgaben, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt oder der Investition in nachhaltige erneuerbare Ressourcen verbunden sind. Dazu zählen Personalkosten für Projektmitarbeiter, Sachkosten für Materialien und Geräte, Kosten für externe Dienstleistungen sowie Reisekosten, die im Rahmen des Vorhabens anfallen. Detaillierte Informationen zu den spezifisch anerkannten Kostenarten und deren Abgrenzung finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des Programms. Es ist entscheidend, dass alle Ausgaben transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden können.

So läuft der Antrag

  1. Projektidee entwickeln: Skizzieren Sie Ihr Vorhaben präzise und prüfen Sie dessen Passung zu den Zielen des Förderprogramms FNR Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen.
  2. Richtlinie studieren: Informieren Sie sich detailliert über die aktuellen Förderaufrufe, Fristen und spezifischen Anforderungen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die als Projektträger fungiert.
  3. Antrag vorbereiten: Erstellen Sie einen ausführlichen Projektantrag inklusive detailliertem Arbeits- und Kostenplan. Hierbei kann die Einbindung eines spezialisierten Förderberaters hilfreich sein.
  4. Antrag einreichen: Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht über das elektronische Antragssystem des Projektträgers ein.
  5. Bewilligung abwarten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Förderprogramm FNR Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag nicht festgelegt
Fördergeber Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Region Bund
Status antragsoffen (laufend prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zum Förderprogramm FNR Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Entscheidend ist der Bezug Ihres Projekts zu den Zielen des Programms.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom jeweiligen Förderaufruf, der Art des Projekts und dem Antragsteller ab. Bitte entnehmen Sie die aktuellen Konditionen der offiziellen Förderrichtlinie der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

Was bedeutet „Maßnahmebeginn“?

Der Maßnahmebeginn ist der Zeitpunkt, an dem Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens starten. Dies kann bereits die Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen sein. Es ist zwingend erforderlich, den Förderantrag vor diesem Zeitpunkt zu stellen, da sonst der Förderanspruch erlischt.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch spezifischen beihilferechtlichen Regeln (z. B. De-minimis-Verordnung, AGVO). Eine Doppelförderung gleicher Kostenanteile ist ausgeschlossen. Prüfen Sie die Kumulierungsbestimmungen in der aktuellen Richtlinie oder lassen Sie sich beraten.

Was sind typische Ablehnungsgründe?

Häufige Ablehnungsgründe sind ein vorzeitiger Maßnahmebeginn, unzureichende Projektdarstellung, fehlende Innovationshöhe, mangelnde Plausibilität des Kostenplans oder die Nichteinhaltung formaler Anforderungen. Eine sorgfältige Antragsstellung ist daher essenziell.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Programme und weiterführende Informationen

Neben dem Förderprogramm FNR Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen gibt es weitere Bund- und Länderprogramme, die Forschung und Entwicklung oder Investitionen in nachhaltige Technologien unterstützen. Dazu zählen beispielsweise allgemeine Förderungen zur Energieeffizienz für Unternehmen oder spezielle Programme für die Landwirtschaft. Ein Blick auf die ZIM-Förderung (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) kann ebenfalls lohnenswert sein, wenn Ihr Vorhaben einen hohen Innovationsgrad aufweist. Vergleichen Sie die jeweiligen Richtlinien, um das für Ihr Projekt passende Programm zu identifizieren.