Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) laufend prüfen

RegioKost Förderung: Zuschüsse für regionale Lebensmittel-Verarbeitung sichern

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
kommune
Das Wichtigste in Kürze
Die RegioKost Förderung unterstützt Kommunen, Unternehmen und Verbände beim Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel. Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) werden innovative Projekte zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten bundesweit mit Zuschüssen gefördert.

Wer bekommt was mit der RegioKost Förderung?

Die RegioKost Förderung ist eine Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) innerhalb des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus). Sie richtet sich an Akteure, die in ländlichen Räumen Deutschlands innovative Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel umsetzen möchten. Ziel ist es, die Wertschöpfung vor Ort zu steigern, regionale Wirtschaftskreisläufe zu schließen und die Vielfalt der regionalen Produkte zu fördern. Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie den Aufbau oder die Modernisierung von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel planen.
  • Ihr Projekt die Wertschöpfung im ländlichen Raum stärkt und regionale Kreisläufe schließt.
  • Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Verband/Vereinigung in Deutschland ansässig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen Bezug zu regionalen Lebensmitteln und deren Verarbeitung hat.
  • Ihr Projekt nicht im ländlichen Raum angesiedelt ist oder keinen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leistet.

Förderfähige Kosten und Konditionen

Die RegioKost Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die konkrete Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen von den jeweiligen Förderaufrufen, dem spezifischen Modul des Bundesprogramms und der Art des Vorhabens ab. In der Regel werden Investitionen in Anlagen, Maschinen, Gebäude und innovative Konzepte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte unterstützt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten und den spezifischen Bedingungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie des BMEL.

So läuft der Antrag für die RegioKost Förderung

  1. Informationsphase – Informieren Sie sich über die aktuellen Förderaufrufe und die spezifischen Schwerpunkte der RegioKost Förderung auf der Webseite des BMEL oder der Förderdatenbank des Bundes.
  2. Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die regionalen Bezüge, die Innovationskraft und den Beitrag zur Wertschöpfung klar darlegt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag fristgerecht über die vom Fördergeber vorgegebenen Kanäle ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Nachweise.
  4. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird durch die zuständigen Stellen geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den genauen Förderkonditionen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung RegioKost

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Region Bund (Bundesweit)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur RegioKost Förderung

Wer kann die RegioKost Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen, die Projekte im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel im ländlichen Raum umsetzen möchten.

Wie hoch sind die Zuschüsse bei der RegioKost Förderung?

Die genaue Höhe der Zuschüsse und die Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach Förderaufruf, Modul des Bundesprogramms und Art des Vorhabens. Verbindliche Angaben finden Sie in der jeweiligen Förderrichtlinie.

Was sind förderfähige Kosten im Rahmen von RegioKost?

Typischerweise sind Investitionen in Anlagen, Maschinen, Gebäude sowie innovative Konzepte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte förderfähig. Die Details regelt die offizielle Förderrichtlinie des BMEL.

Kann die RegioKost Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets beihilferechtlich geprüft werden. Informieren Sie sich hierzu in der Förderrichtlinie oder lassen Sie sich von einem spezialisierten Berater unterstützen.

Wo finde ich die aktuelle Förderrichtlinie?

Die aktuelle Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zur RegioKost Förderung sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und in der Förderdatenbank des Bundes verfügbar.

Ähnliche Förderprogramme

Neben der RegioKost Förderung gibt es weitere Programme, die die Entwicklung des ländlichen Raums und die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Programme zur Förderung der Landwirtschaft, zur Stärkung der regionalen Infrastruktur oder Initiativen zur Digitalisierung im ländlichen Raum. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Bereich Investitionsförderung oder über die kostenlose Ersteinschätzung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.