Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) laufend

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK): Förderungen sichern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
kommune
Das Wichtigste in Kürze
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt Unternehmen, Kommunen, Verbände und Privatpersonen bundesweit bei Projekten zum Schutz und zur Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme. Ziel ist die Stärkung der Klimaresilienz und Artenvielfalt durch naturbezogene Maßnahmen. Die konkrete Förderhöhe variiert je nach Modul und Aufruf – Details entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist eine zentrale Initiative der Bundesregierung, um die Klimaanpassung und den Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland voranzutreiben. Es richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die sich für die Stärkung natürlicher Senken, die Renaturierung von Ökosystemen und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels einsetzen. Im Fokus stehen Projekte, die einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz durch naturbasierte Lösungen leisten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen, Kommune, Verband oder Privatperson ein Projekt im Bereich Umwelt- und Naturschutz planen.
  • Ihr Vorhaben die Klimaresilienz stärkt und gleichzeitig die Artenvielfalt fördert.
  • Sie Maßnahmen zur Renaturierung von Mooren, Wäldern, Flüssen oder Küsten umsetzen möchten.
  • Sie innovative Ansätze für ein naturbasiertes Klimamanagement entwickeln.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen direkten Bezug zu natürlichen Klimaschutzmaßnahmen hat.
  • Sie ausschließlich technische Lösungen ohne ökologischen Mehrwert verfolgen.
  • Ihr Vorhaben nicht in Deutschland oder auf EU-Gebiet umgesetzt wird.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde (Maßnahmebeginn).

Förderfähige Kosten und Projektarten im ANK

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen, die auf die Stärkung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme abzielen. Dazu gehören:

  • Moorschutz und Wiedervernässung: Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus Moorböden.
  • Waldumbau und naturnahe Waldwirtschaft: Projekte zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zur Stärkung ihrer Kohlenstoffspeicherfunktion.
  • Gewässer- und Auenentwicklung: Renaturierung von Flüssen, Bächen und Auenlandschaften zur Verbesserung der Wasserqualität und des Hochwasserschutzes.
  • Meeres- und Küstenschutz: Schutz und Wiederherstellung mariner Ökosysteme, z. B. Seegraswiesen oder Salzwiesen.
  • Städtisches Grün und Klima: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für klimaresiliente grüne Infrastruktur in Kommunen.
  • Forschung und Entwicklung: Innovative Projekte zur Erforschung und Erprobung naturbasierter Klimaschutzlösungen.

Die genaue Definition der förderfähigen Kosten sowie die spezifischen Bedingungen für die einzelnen Module entnehmen Sie bitte den detaillierten Förderrichtlinien. Da die Förderhöhe und -quoten je nach Modul und Aufruf variieren, ist eine sorgfältige Prüfung der aktuellen Richtlinie für Ihr spezifisches Vorhaben unerlässlich.

So läuft der Antrag im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

  1. Informieren Sie sich über die aktuellen Aufrufe: Das ANK veröffentlicht regelmäßig spezifische Förderaufrufe für verschiedene Module. Prüfen Sie, welcher Aufruf zu Ihrem Vorhaben passt und welche Fristen gelten.
  2. Konzeptentwicklung und Antragsstellung: Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Ziele, Maßnahmen, Kosten und den erwarteten Klimaschutzbeitrag klar darlegt. Reichen Sie den Antrag über das vorgesehene Online-Portal des Projektträgers ein.
  3. Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird von den zuständigen Stellen geprüft. Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung und Verwendungsnachweis: Nach der Bewilligung können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Dokumentieren Sie alle Ausgaben und Ergebnisse sorgfältig für den späteren Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Förderart Zuschuss
Förderquote variabel – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag variabel – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Region Bund
Status antragsoffen (Aufrufe beachten)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Wer ist antragsberechtigt für das ANK?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen. Die genauen Voraussetzungen können je nach spezifischem Förderaufruf variieren.

Welche Arten von Projekten werden gefördert?

Gefördert werden Projekte, die zum Schutz, zur Wiederherstellung oder zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ökosysteme beitragen und gleichzeitig positive Effekte auf den Klimaschutz und die Artenvielfalt haben. Beispiele sind Moorschutz, Waldumbau, Gewässerrenaturierung und naturbasierte Lösungen in urbanen Räumen.

Wie hoch sind die Förderquoten und Höchstbeträge?

Die Förderhöhen und -quoten sind im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz nicht pauschal festgelegt, sondern variieren stark je nach spezifischem Modul und aktuellem Förderaufruf. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die jeweils gültige Förderrichtlinie.

Gibt es Fristen für die Antragsstellung?

Das Programm arbeitet mit spezifischen Förderaufrufen, die jeweils eigene Antragsfristen haben können. Es ist wichtig, die aktuellen Bekanntmachungen auf der Webseite des Fördergebers zu prüfen und den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn einzureichen.

Kann das ANK mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regelungen oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen und im Antrag transparent offengelegt werden. Eine individuelle Prüfung im Vorfeld ist ratsam.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragsstellung“. Wenn Sie bereits mit der Umsetzung Ihres Vorhabens begonnen haben (z. B. durch Auftragsvergabe), bevor der Förderantrag gestellt und bewilligt wurde, entfällt der Förderanspruch in der Regel komplett. Achten Sie daher unbedingt auf die Einhaltung dieser Regel.

Ähnliche Förderprogramme

Neben dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz gibt es weitere Förderungen, die für Projekte im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit relevant sein könnten:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.