Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) über beteiligte Fonds (KfW) laufend prüfen

ERP VC Fondsinvestments: Beteiligung für Innovation und Wachstum

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Bund
Zielgruppe
unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Programm ERP VC Fondsinvestments und die Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität bietet Unternehmen bundesweit Beteiligungskapital. Es richtet sich an Vorhaben in Forschung, Innovation, Energieeffizienz und zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Die Konditionen sind von der jeweiligen Investition und dem Modul abhängig – Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was durch ERP VC Fondsinvestments?

Dieses Förderprogramm des Bundes zielt darauf ab, innovativen Unternehmen und Projekten den Zugang zu Beteiligungskapital zu erleichtern. Durch die Unterstützung von Venture-Capital-Fonds und direkten Investitionen im Rahmen des ERP und des Zukunftsfonds werden Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Es ist themenoffen für Forschung und Innovation, deckt aber auch Projekte in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sowie die allgemeine Unternehmensfinanzierung ab.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein innovatives Unternehmen sind, das Kapital für Wachstum benötigt.
  • Ihr Vorhaben in Forschung, Entwicklung oder Energieeffizienz liegt.
  • Sie eine Beteiligung statt eines klassischen Kredits suchen.
  • Sie bundesweit in Deutschland ansässig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie einen direkten Investitionszuschuss benötigen (dies ist eine Beteiligung).
  • Ihr Kapitalbedarf sehr gering ist und keine substanzielle Beteiligung rechtfertigt.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor Sie sich über Förderungen informieren.

Förderfähige Kosten und Investitionen

Die förderfähigen Kosten und Investitionen sind direkt an die Bedingungen der jeweiligen Fondsinvestitionen und der Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität gekoppelt. Typischerweise umfassen diese Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Personal für F&E-Projekte und die allgemeine Stärkung der Eigenkapitalbasis, um Wachstum zu finanzieren. Spezifische Details sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

So läuft der Antrag

  1. Vorbereitung und Prüfung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen der beteiligten Fonds oder Investoren. Klären Sie, ob Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben die Grundvoraussetzungen erfüllen.
  2. Kontaktaufnahme – Nehmen Sie Kontakt mit den beteiligten Venture-Capital-Fonds oder der KfW auf, die im Rahmen dieses Programms investieren. Präsentieren Sie Ihr Geschäftskonzept und Ihren Kapitalbedarf.
  3. Due Diligence und Verhandlung – Durchlaufen Sie den Due-Diligence-Prozess des Fonds bzw. Investors. Dies umfasst eine detaillierte Prüfung Ihrer Geschäftsmodelle, Finanzdaten und Marktpotenziale. Verhandeln Sie die Beteiligungsbedingungen.
  4. Abschluss der Beteiligung – Bei erfolgreichem Abschluss wird das Beteiligungskapital bereitgestellt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Programms

Förderart Beteiligung
Förderquote je nach Investition – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Investition – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) über beteiligte Fonds (KfW)
Region Bund (bundesweit)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zu ERP VC Fondsinvestments

Wer kann ERP VC Fondsinvestments beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Beteiligungskapital für Innovation, Forschung, Energieeffizienz oder allgemeine Unternehmensfinanzierung suchen. Die genauen Kriterien hängen von den spezifischen Fonds und Investitionsmodulen ab – bitte prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des BMWE und der beteiligten Fonds.

Wie hoch ist die Beteiligung durch das Programm?

Die Höhe der Beteiligung ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach dem individuellen Kapitalbedarf des Unternehmens, der Bewertung des Vorhabens durch die beteiligten Fonds und den jeweiligen Modulen der Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität. Konkrete Angaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Welche Arten von Vorhaben werden gefördert?

Das Programm ist themenoffen für Forschung und Innovation. Es werden auch Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sowie allgemeine Unternehmensfinanzierung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis unterstützt.

Kann dieses Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Beteiligungen mit anderen Förderprogrammen unterliegt den beihilferechtlichen Vorgaben der EU (z. B. De-minimis-Regelungen oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO). Eine detaillierte Prüfung im Einzelfall und gemäß der aktuellen Förderrichtlinie ist unerlässlich.

Was ist der Unterschied zwischen ERP und dem Zukunftsfonds?

Das ERP (European Recovery Program) ist ein traditionsreiches Sondervermögen des Bundes, das seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft fördert. Der Zukunftsfonds ist eine neuere Initiative, die darauf abzielt, die Start-up- und Innovationslandschaft in Deutschland zu stärken und den Zugang zu Wachstumskapital zu verbessern. Beide werden hier kombiniert, um eine breitere Förderbasis zu schaffen.

Ähnliche Förderprogramme & Ratgeber

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.