Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) antragsoffen

Asylverfahrensberatung Förderung (AVB): Zuschüsse für Rechtsberatung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Asylverfahrensberatung Förderung (AVB) des Bundes unterstützt Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Verbände bundesweit. Sie erhalten Zuschüsse für die Durchführung von Asylverfahrens- und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende im Bereich Gesundheit und Soziales. Die genaue Förderhöhe und -quote entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie des BMI.

Dieses Bundesprogramm bietet Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbänden und Vereinigungen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung (RB) für vulnerable Antragstellende zu erhalten. Ziel ist es, die Qualität und Zugänglichkeit der Beratung für geflüchtete Menschen bundesweit zu verbessern und sie in ihrem Asylverfahren zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an alle Unternehmensgrößen im Bereich Dienstleistungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Kommune, öffentliche Einrichtung, Unternehmen oder Verband Asylverfahrensberatung anbieten.
  • Sie sich speziell der Rechtsberatung für vulnerable Asylsuchende widmen.
  • Ihr Dienstleistungsangebot bundesweit ausgerichtet ist.
  • Sie die Qualität und Reichweite Ihrer Beratungsleistungen im Bereich Gesundheit und Soziales ausbauen möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie keine direkten Beratungsleistungen im Asylbereich erbringen.
  • Ihr Vorhaben nicht dem Bereich Gesundheit und Soziales zugeordnet werden kann.
  • Sie bereits eine anderweitige Vollfinanzierung für dieselben Beratungsleistungen erhalten.

Förderfähige Kosten

Die genauen förderfähigen Kosten und Ausgaben sind in der jeweiligen Förderrichtlinie detailliert aufgeführt. Grundsätzlich werden Ausgaben unterstützt, die direkt mit der Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung (RB) für vulnerable Antragstellende in Zusammenhang stehen. Dazu können Personalkosten, Sachkosten für die Beratungstätigkeit sowie gegebenenfalls projektbezogene Verwaltungskosten zählen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in den aktuellen Programmunterlagen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

So läuft der Antrag

  1. Prüfung der Richtlinie – Informieren Sie sich umfassend über die aktuelle Förderrichtlinie, die spezifischen Anforderungen und die jeweiligen Förderaufrufe des BMI.
  2. Antragsstellung vorbereiten – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen und erstellen Sie ein detailliertes Konzept für Ihr Beratungsangebot, inklusive Personal- und Finanzierungsplan.
  3. Antrag einreichen – Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht über das vom Fördergeber vorgegebene Portal oder die zuständige Stelle ein.
  4. Prüfung und Bescheid – Nach Einreichung wird Ihr Antrag geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung der Asylverfahrensberatung (AVB)

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Region Bund (bundesweit)
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zur Asylverfahrensberatung Förderung (AVB)

Wer kann die Förderung für Asylverfahrensberatung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen, die Asylverfahrensberatung (AVB) oder Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende anbieten. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen im Dienstleistungsbereich.

Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten werden abgedeckt?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Spezifische Angaben zur Förderhöhe und zur maximalen Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach Förderaufruf und Projekt. Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel direkte Ausgaben für Personal und Sachmittel, die für die Beratungstätigkeit notwendig sind. Details entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des BMI.

Was bedeutet „vulnerable Antragstellende“ in diesem Kontext?

Der Begriff „vulnerable Antragstellende“ bezieht sich auf Asylsuchende, die aufgrund besonderer Umstände (z. B. Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Personen mit Behinderungen, Schwangere, Opfer von Menschenhandel, Folter oder sexueller Gewalt) einen erhöhten Schutzbedarf haben. Die Rechtsberatung konzentriert sich auf diese spezielle Zielgruppe.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen unterliegt den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen der Förderrichtlinie des BMI. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass keine Doppelförderung für dieselben Kostenpositionen erfolgt. Eine Prüfung im Einzelfall ist ratsam und obligatorisch.

Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?

Typische Ablehnungsgründe umfassen die Nichteinhaltung der Antragsfristen, unvollständige Unterlagen, ein nicht ausreichend detailliertes Konzept oder der Beginn des Vorhabens vor der offiziellen Förderzusage (Maßnahmebeginn). Auch eine mangelnde Passung zu den Zielen der Förderrichtlinie kann zur Ablehnung führen. Achten Sie daher auf eine sorgfältige und fristgerechte Einreichung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme