Sächsische Aufbaubank (SAB) laufend

EFRE/JTF-Technologieförderung Sachsen: Zuschüsse für FuE-Projekte

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die EFRE JTF Technologieförderung Sachsen vergibt Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen im Freistaat. Das Programm ist themenoffen für Innovationen, mit einem besonderen Fokus auf Mobilität. Die genaue Förderhöhe und -quote ist den jeweiligen Aufrufen und Richtlinien zu entnehmen.

Wer bekommt was durch die EFRE JTF Technologieförderung Sachsen?

Die EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 in Sachsen ist ein zentrales Instrument, um die Innovationskraft des Freistaates zu stärken. Sie richtet sich explizit an kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Forschungseinrichtungen. Ziel ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorbringen. Dabei sind die Themenfelder breit gefächert, mit einem Schwerpunkt auf zukunftsweisende Mobilitätslösungen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus nahezu allen Branchen, darunter Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe. Der Fokus liegt auf Projekten, die einen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung und zur Wettbewerbsfähigkeit Sachsens leisten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Forschungseinrichtung in Sachsen ansässig ist.
  • Sie ein kleines, Kleinst- oder mittleres Unternehmen (KMU) sind.
  • Sie ein innovatives Forschungs- oder Entwicklungsprojekt planen, das zu neuen Technologien führt.
  • Ihr Projekt in den Bereichen Themenoffene Innovation oder Mobilität angesiedelt ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keine direkten Forschungs- oder Entwicklungsaspekte aufweist.
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Ihr Projektstandort außerhalb des Freistaates Sachsen liegt.
  • Sie bereits vor der Antragstellung mit Ihrem Projekt begonnen haben.

Förderfähige Kosten und Projektarten

Die EFRE/JTF-Technologieförderung unterstützt in der Regel Kosten, die direkt im Zusammenhang mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt stehen. Dazu zählen typischerweise:

  • Personalkosten: Gehälter für wissenschaftliches und technisches Personal, das direkt im Projekt eingesetzt wird.
  • Sachkosten: Material- und Verbrauchskosten, die für die Durchführung der Forschung notwendig sind.
  • Instrumente und Ausrüstung: Abschreibungen auf oder Mietkosten für Geräte und Instrumente, die im Projekt genutzt werden.
  • Fremdleistungen: Kosten für externe Forschungsleistungen, Beratungen oder technische Prüfungen, die für das Projekt erforderlich sind.

Die genaue Definition und Anerkennung förderfähiger Kosten sowie die jeweils geltenden Obergrenzen sind der spezifischen Förderrichtlinie und den jeweiligen Aufrufen zu entnehmen. Es ist entscheidend, dass alle Kosten klar dem geförderten Projekt zugeordnet werden können und wirtschaftlich sowie sparsam sind.

So läuft der Antrag

  1. Informationsbeschaffung: Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und etwaige spezifische Aufrufe der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für die EFRE/JTF-Technologieförderung.
  2. Konzeptentwicklung: Erstellen Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Forschungsfrage, die geplanten Aktivitäten, die erwarteten Ergebnisse und den Kostenplan umfasst.
  3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über das Online-Portal der SAB ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
  4. Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird von der SAB geprüft. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektdurchführung und Verwendungsnachweis: Setzen Sie das Projekt gemäß Ihrem Antrag um und dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig für den späteren Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Richtlinie
Höchstbetrag siehe Richtlinie
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Region Sachsen
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur EFRE JTF Technologieförderung Sachsen

Wer ist antragsberechtigt für die Technologieförderung?

Antragsberechtigt sind kleine, Kleinst- und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dies umfasst eine breite Palette von Branchen, von Dienstleistungen bis zum Produzierenden Gewerbe.

Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten werden bezuschusst?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist nicht pauschal festgelegt, sondern variiert je nach spezifischem Aufruf und Modul der EFRE/JTF-Technologieförderung. Generell werden Kosten für Personal, Material, Instrumente/Ausrüstung und Fremdleistungen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bezuschusst. Details finden Sie in der aktuellen Richtlinie.

Welche Art von Projekten wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Das Programm ist themenoffen, legt aber einen besonderen Fokus auf Innovationen im Bereich Mobilität. Reine Investitionsprojekte ohne FuE-Anteil sind in der Regel nicht förderfähig.

Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?

Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Projekt beginnt, bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verliert in den meisten Fällen den Anspruch auf Förderung komplett. Dazu zählt bereits die verbindliche Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch beihilferechtlich zulässig sein und von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) im Vorfeld geprüft und genehmigt werden. Es ist entscheidend, dass die Summe der Förderungen die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschreitet.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.