L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) laufend

Tourismusfinanzierung Plus: Fördermittel für Gastgewerbe in BW

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die **Tourismusfinanzierung Plus** unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Gastgewerbe und Tourismus in Baden-Württemberg. Das Programm bietet eine Kombination aus zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Investitionen in Unternehmensfinanzierung und Infrastruktur. Die genaue Förderhöhe und -quote ist den aktuellen Richtlinien zu entnehmen.

Wer bekommt was? Die Tourismusfinanzierung Plus im Überblick

Die Tourismusfinanzierung Plus ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen im Gastgewerbe und Tourismus zugeschnitten ist. Ziel ist es, Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder Neuausrichtung touristischer Betriebe zu unterstützen und so die Wettbewerbsfähigkeit der Branche im Land zu stärken. Das Programm richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg.

Gefördert werden sowohl infrastrukturelle Maßnahmen als auch allgemeine Vorhaben zur Unternehmensfinanzierung. Dies umfasst beispielsweise Investitionen in neue Ausstattung, Digitalisierungsprojekte oder nachhaltige Energiekonzepte. Die Förderung setzt sich aus einem zinsgünstigen Kredit und einem ergänzenden Zuschuss zusammen, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Investitionsvorhaben und den aktuellen Programmkonditionen richtet. Eine genaue Übersicht über die aktuellen Konditionen finden Sie in den detaillierten Förderrichtlinien.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Baden-Württemberg ansässig ist und zum Gastgewerbe oder Tourismus gehört.
  • Sie als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) klassifiziert sind.
  • Sie in die Modernisierung, Erweiterung oder Neuausrichtung Ihres Betriebs investieren möchten.
  • Sie eine Kombination aus Kredit und Zuschuss zur Finanzierung suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht in Baden-Württemberg liegt oder nicht dem Gastgewerbe/Tourismus zuzuordnen ist.
  • Sie ein Großunternehmen sind.
  • Sie bereits mit dem geförderten Vorhaben begonnen haben.
  • Sie ausschließlich einen reinen Zuschuss ohne Kreditanteil suchen.

Förderfähige Kosten und Vorhaben

Die Tourismusfinanzierung Plus deckt eine breite Palette von Investitionen ab, die der Stärkung und Weiterentwicklung touristischer Unternehmen dienen. Dazu gehören typischerweise:

  • Investitionen in Infrastruktur: Bau, Umbau, Modernisierung von Gebäuden, Zimmern, Gastronomiebereichen oder Außenanlagen.
  • Ausstattung: Kauf von Maschinen, Küchengeräten, Möbeln, IT-Hardware und Software.
  • Digitalisierung: Projekte zur Verbesserung der Online-Sichtbarkeit, Buchungssysteme oder internen Prozesse.
  • Nachhaltigkeit: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks.
  • Qualitätsverbesserung: Investitionen, die direkt zur Steigerung der Servicequalität und des Kundenerlebnisses beitragen.

Nicht förderfähig sind in der Regel reine Ersatzinvestitionen ohne Modernisierungs- oder Qualitätsaspekt sowie Vorhaben, die nicht direkt dem touristischen Betrieb dienen. Die genauen Kriterien und eine detaillierte Liste der förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinien.

So läuft der Antrag

Der Antragsprozess für die Tourismusfinanzierung Plus folgt einem klaren Ablauf, um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten. Es ist entscheidend, dass Sie die Reihenfolge der Schritte genau einhalten, um Ihren Förderanspruch nicht zu gefährden.

  1. Information und Beratung: Informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen. Eine Erstberatung bei der L-Bank oder einem spezialisierten Förderberater kann hier sehr hilfreich sein.
  2. Antragstellung: Stellen Sie den vollständigen Antrag über die dafür vorgesehenen Kanäle der L-Bank. Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen wie Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Kostenvoranschläge bei.
  3. Prüfung und Bewilligung: Ihr Antrag wird von der L-Bank geprüft. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die genauen Förderkonditionen und Auflagen festlegt.
  4. Umsetzung des Vorhabens: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens beginnen.
  5. Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie die erforderlichen Verwendungsnachweise ein, woraufhin die Auszahlung der Fördermittel erfolgt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten auf einen Blick

Förderart Kredit, Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg)
Region Baden-Württemberg
Status antragsoffen
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Häufige Fragen zur Tourismusfinanzierung Plus

Wer kann die Tourismusfinanzierung Plus beantragen?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Gastgewerbe und Tourismus, die ihren Sitz und ihr Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg haben.

Welche Vorhaben werden durch die Tourismusfinanzierung Plus gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder Neuausrichtung touristischer Betriebe. Dazu zählen beispielsweise Infrastrukturmaßnahmen, der Kauf neuer Ausstattung, Digitalisierungsprojekte oder Initiativen zur Steigerung der Nachhaltigkeit.

Wie hoch ist die Förderung und welche Konditionen gelten?

Die Tourismusfinanzierung Plus besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem ergänzenden Zuschuss. Die genaue Förderhöhe, die Förderquote sowie die detaillierten Konditionen sind abhängig vom individuellen Vorhaben und den aktuell gültigen Förderrichtlinien der L-Bank.

Kann die Tourismusfinanzierung Plus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Kumulierungsregeln und beihilferechtlichen Vorgaben genau zu prüfen, um eine Überförderung auszuschließen. Eine frühzeitige Beratung wird empfohlen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.