Land Schleswig-Holstein laufend prüfen

Förderung Verarbeitung Landwirtschaft SH: Investitionszuschüsse in Schleswig-Holstein

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
In Schleswig-Holstein können Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhalten. Die genaue Förderhöhe und -quote ist den jeweiligen Programmaufrufen zu entnehmen und muss vor Maßnahmebeginn beantragt werden. Eine frühzeitige Prüfung für die Förderung Verarbeitung Landwirtschaft SH ist essenziell.

Wer bekommt welche Förderung in Schleswig-Holstein?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen jeder Größe, die in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse investieren. Ziel dieser Förderung Verarbeitung Landwirtschaft SH ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft zu stärken, die Wertschöpfungsketten zu verbessern und nachhaltige Produktions- und Vermarktungsstrukturen zu fördern. Die konkreten Konditionen wie Förderhöhe und -quote werden in den jeweiligen Förderrichtlinien und Aufrufen bekannt gegeben.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig ist.
  • Sie in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse investieren möchten.
  • Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes im Agrarbereich steigern wollen.
  • Sie Ihr Vorhaben noch nicht begonnen haben.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb Schleswig-Holsteins liegt.
  • Sie ausschließlich in die Primärproduktion (Anbau, Tierhaltung) investieren.
  • Ihr Vorhaben bereits gestartet oder vertraglich gebunden ist.
  • Sie die Auflagen der jeweiligen Förderrichtlinie nicht erfüllen können.

Welche Kosten sind förderfähig?

Im Rahmen der Förderung Verarbeitung Landwirtschaft SH sind in der Regel Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte förderfähig. Dazu zählen beispielsweise der Bau, die Erweiterung oder Modernisierung von Produktions- und Lagerstätten, der Kauf neuer Maschinen und Anlagen sowie Investitionen in Software oder Patente, die direkt der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Ziel ist es, die Effizienz, Qualität oder Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette zu verbessern. Nicht förderfähig sind üblicherweise reine Ersatzinvestitionen ohne Modernisierungs- oder Kapazitätseffekt sowie Betriebskosten.

So läuft der Antrag

  1. Information und Beratung: Informieren Sie sich über die aktuellen Aufrufe und Richtlinien zur Förderung Verarbeitung Landwirtschaft SH. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Förderberater kann helfen, die Erfolgsaussichten zu maximieren und die passenden Module zu identifizieren.
  2. Antragstellung: Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, einschließlich eines detaillierten Investitionsplans, Finanzierungsnachweisen und einer Beschreibung der erwarteten Effekte (z. B. Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung). Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein.
  3. Bewilligung und Umsetzung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Achten Sie auf die Einhaltung aller Auflagen und Fristen während der Projektlaufzeit und bei der Verwendungsnachweisführung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung

Programmname Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderart Zuschuss
Förderquote Siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag Siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
Zielgruppe Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen) im Handel
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung Verarbeitung Landwirtschaft SH

Wer ist antragsberechtigt für diese Förderung?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und Großunternehmen) aus dem Bereich des Handels, die Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein planen.

Was genau wird durch die Förderung abgedeckt?

Die Förderung deckt Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte ab, die der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Dies umfasst beispielsweise den Bau oder die Modernisierung von Betriebsstätten sowie den Kauf von Maschinen und Anlagen.

Wie hoch ist die mögliche Förderquote oder der maximale Zuschuss?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist nicht pauschal festgelegt. Sie richtet sich nach den jeweils aktuellen Förderrichtlinien und spezifischen Programmaufrufen. Für verbindliche Informationen müssen Sie die offizielle Förderrichtlinie konsultieren.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Möglichkeit zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen hängt von den spezifischen Beihilferegeln (z. B. De-minimis-Verordnung, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) und den jeweiligen Förderrichtlinien ab. Eine Prüfung im Einzelfall ist zwingend erforderlich.

Was ist der häufigste Stolperstein bei der Antragstellung?

Der häufigste Ablehnungsgrund ist der „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Es ist entscheidend, dass Sie mit Ihrem Vorhaben (z. B. Bestellung von Maschinen, Vertragsunterzeichnung) erst beginnen, nachdem Ihr Förderantrag eingereicht oder bewilligt wurde. Eine Missachtung führt zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Wo finde ich die offizielle Förderrichtlinie?

Die aktuelle Förderrichtlinie und weitere Informationen finden Sie auf der Förderdatenbank des Bundes sowie auf den Webseiten des Landes Schleswig-Holstein, die für Agrarförderungen zuständig sind.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.