FuE-Förderung Hessen: Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Wer bekommt was bei der FuE-Förderung Hessen?
Das Land Hessen unterstützt mit dem Programm Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen gezielt betriebliche Innovationsprojekte. Ziel ist es, die Forschungsaktivität der hessischen Wirtschaft zu stärken und neue marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Gefördert werden Einzel- und Kooperationsvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und experimentellen Entwicklung. Die Zuwendung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses. Da die genauen Förderquoten sowie Höchstbeträge je nach Projekttyp, Unternehmensgröße und spezifischem Förderaufruf variieren, sind die exakten Konditionen der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie ein Unternehmen mit Betriebsstätte oder Sitz in Hessen führen.
- Sie ein konkretes Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung planen.
- Das Projekt über den reinen Stand der Technik hinausgeht.
- Der Durchführungsort maßgeblich in Hessen liegt.
- Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
- Es sich um reine Routineanpassungen oder Standard-Softwareentwicklung handelt.
- Kein Innovationsgehalt oder technologisches Risiko vorliegt.
Gegenstand der Förderung und förderfähige Kosten
Im Rahmen der FuE-Förderung Hessen sind in der Regel Ausgaben förderfähig, die in direktem Zusammenhang mit dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stehen. Hierzu gehören typischerweise:
- Personalausgaben: Löhne und Gehälter für Forschende, Techniker und sonstiges Projektpersonal, soweit diese direkt am Vorhaben arbeiten.
- Material- und Sachkosten: Verbrauchsmaterialien, Instrumente und Ausrüstungen, soweit sie für das Projekt genutzt werden.
- Fremdleistungen: Auftragsforschung sowie Beratungs- und Unterstützungsinstitutsleistungen von Dritten.
- Gemeinkosten: Projektbezogene indirekte Ausgaben gemäß den Richtlinienbestimmungen.
So läuft die Antragstellung ab
Die Beantragung der FuE-Förderung Hessen erfolgt in der Regel in strukturierten Schritten über die zuständige Förderstelle:
- Projekt-Skizze / Erstberatung: Vorbereitung einer detaillierten Vorhabensbeschreibung und Abstimmung mit der Förderstelle.
- Formeller Förderantrag: Einreichung aller geforderten Antragsunterlagen vor dem offiziellen Projektbeginn.
- Prüfung und Bewilligung: Fachtechnische und betriebswirtschaftliche Begutachtung durch die Bewilligungsstelle.
- Projektdurchführung und Nachweis: Umsetzung des Vorhabens sowie Nachweis der getätigten Ausgaben mittels Verwendungsnachweis.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenspezifisch |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Geltungsbereich | Hessen |
| Zielgruppe | Unternehmen (Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufig gestellte Fragen zur FuE-Förderung Hessen
Wer ist bei der FuE-Förderung Hessen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, unabhängig von ihrer Unternehmensgröße (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen).
Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?
Die konkreten Förderquoten und Maximalbeträge sind im Grunddatensatz nicht starr festgelegt. Sie hängen vom jeweiligen Modul, der Unternehmensgröße und dem Förderaufruf ab – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag für die FuE-Förderung Hessen gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen vor Antragstellung gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und schließt die Förderung aus.
Wo ist die offizielle Förderrichtlinie abrufbar?
Die maßgebliche Richtlinie ist direkt über die Förderdatenbank des Bundes zugänglich.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 15.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.