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DIGI-Zuschuss Hessen: Förderung für digitale Transformation im Mittelstand

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem DIGI-Zuschuss Hessen erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen Unterstützung für Investitionen in ihre digitale Transformation. Die Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Digitalisierungsmaßnahmen. Die genaue Förderhöhe und -quote ist den aktuellen Richtlinien zu entnehmen.

Wer bekommt was durch den DIGI-Zuschuss Hessen?

Die Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) mit ihrem DIGI-Zuschuss richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Hessen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit hessischer Betriebe durch gezielte Digitalisierungsvorhaben zu stärken. Gefördert werden Unternehmen aus nahezu allen Branchen, darunter Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe. Der Zuschuss unterstützt Sie dabei, neue digitale Lösungen zu implementieren oder bestehende Prozesse zu optimieren.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen in Hessen ansässig ist.
  • Sie Investitionen in die Digitalisierung Ihres Betriebs planen.
  • Ihr Vorhaben in eine der förderfähigen Branchen fällt (z. B. Handwerk, Handel, Dienstleistungen).
  • Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens durch digitale Lösungen stärken möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Ihr Betrieb nicht in Hessen liegt.
  • Ihr Vorhaben keine direkten Digitalisierungsbezug hat.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit der Umsetzung des Projekts begonnen haben.

Förderfähige Kosten und Digitalisierungsmaßnahmen

Der DIGI-Zuschuss Hessen unterstützt eine breite Palette von Digitalisierungsmaßnahmen. Dazu gehören in der Regel Investitionen in Hard- und Software, die Einführung neuer IT-Systeme zur Prozessoptimierung, die Entwicklung oder Implementierung digitaler Geschäftsmodelle sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit. Auch externe Beratungsleistungen, die direkt mit der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten verbunden sind, können förderfähig sein. Die genauen Kriterien und eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag auf den DIGI-Zuschuss Hessen

  1. Informieren Sie sich umfassend – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des DIGI-Zuschusses, um alle Voraussetzungen und Konditionen zu verstehen.
  2. Beratung in Anspruch nehmen – Eine frühzeitige Beratung durch einen Förderberater kann helfen, Ihr Vorhaben optimal auf die Programmkriterien abzustimmen und die Antragsunterlagen vorzubereiten.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Stelle in Hessen ein. Achten Sie auf alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
  4. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektumsetzung und Verwendungsnachweis – Setzen Sie Ihr Digitalisierungsvorhaben um und dokumentieren Sie alle Ausgaben. Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des DIGI-Zuschusses Hessen

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Hessen
Region Hessen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zum DIGI-Zuschuss Hessen

Wer kann den DIGI-Zuschuss Hessen beantragen?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hessen, die in verschiedenen Branchen wie Dienstleistungen, Handel, Handwerk oder dem Produzierenden Gewerbe tätig sind und Digitalisierungsvorhaben umsetzen möchten.

Welche Digitalisierungsvorhaben werden gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software, die Einführung neuer IT-Systeme, die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Auch externe Beratungsleistungen können unter bestimmten Umständen förderfähig sein.

Wie hoch ist die Förderung durch den DIGI-Zuschuss?

Die genaue Förderhöhe und -quote des DIGI-Zuschusses Hessen ist nicht pauschal festgelegt und hängt von den jeweiligen Modulen und den aktuellen Förderrichtlinien ab. Für konkrete Zahlen sollten Sie die offizielle Programmseite konsultieren.

Was muss ich beim Antrag auf den DIGI-Zuschuss beachten?

Der wichtigste Punkt ist der sogenannte Maßnahmebeginn: Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt, bevor Sie mit dem Digitalisierungsvorhaben beginnen. Ein bindender Liefer- oder Leistungsvertrag gilt bereits als Maßnahmebeginn und kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.

Lässt sich der DIGI-Zuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Kumulierung des DIGI-Zuschusses mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss aber immer den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Klären Sie dies im Vorfeld mit einem Förderberater oder der zuständigen Bewilligungsstelle.

Gibt es eine Antragsfrist für den DIGI-Zuschuss Hessen?

Der Status des DIGI-Zuschusses Hessen kann sich ändern. Prüfen Sie daher regelmäßig die offizielle Programmseite oder die Förderdatenbank des Bundes für Informationen zu aktuellen Fristen, Stichtagen oder möglichen Förderaufrufen.

Ähnliche Programme für Digitalisierung und Mittelstand

Neben dem DIGI-Zuschuss Hessen gibt es weitere Landes- und Bundesprogramme, die Ihre Digitalisierungsvorhaben unterstützen können. Dazu zählen beispielsweise der Digitalbonus Bayern, der DigitalPrämie Baden-Württemberg oder bundesweite Programme zur Effizienzsteigerung. Eine individuelle Prüfung hilft Ihnen, die passende Förderung für Ihr Unternehmen zu finden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.