ESF Plus Gleichstellung Sachsen: Beteiligung am Arbeitsmarkt
Gegenstand und Ziel der ESF Plus Gleichstellung Sachsen
Mit der ESF Plus-Richtlinie „Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027“ setzt der Freistaat Sachsen Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ein, um strukturelle Nachteile auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Der Förderbaustein C konzentriert sich speziell auf Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt. Im Fokus stehen Projekte und Maßnahmen, die den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern, den Anteil von Frauen in Fach- und Führungspositionen erhöhen sowie chancengleiche Rahmenbedingungen in sächsischen Betrieben verankern.
- Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen haben.
- Sie konkrete Projekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben umsetzen möchten.
- Sie Maßnahmen planen, die den Arbeitsmarktzugang und den beruflichen Aufstieg fördern.
- Das geplante Vorhaben außerhalb des Freistaates Sachsen durchgeführt wird.
- Das Projekt bereits vor Antragstellung oder vor Bekanntgabe eines offiziellen Förderaufrufs begonnen wurde.
- Reine Investitionen in gewöhnliche Betriebsmittel ohne Gleichstellungsbezug finanziert werden sollen.
Förderfähige Maßnahmen und Antragsvoraussetzungen
Im Rahmen des Programmteils C sind Maßnahmen förderfähig, die direkt zur Verbesserung der Chancengleichheit und Beteiligung am Erwerbsleben beitragen. Dazu gehören unter anderem Konzeptionen, Schulungs- und Beratungsangebote, Vernetzungsinitiativen sowie modellhafte Projekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Unternehmen.
So läuft die Antragstellung
- Förderaufruf prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Stichtage und Schwerpunkte im Rahmen der ESF Plus-Förderung in Sachsen.
- Antrag vorbereiten: Reichen Sie den Förderantrag zusammen mit einer aussagekräftigen Projektbeschreibung und der Kostenkalkulation ein.
- Bewilligung abwarten: Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die zuständige Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank – SAB).
- Projektumsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen Sie mit der Umsetzung des Vorhabens.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie / Aufruf |
| Förderhöhe | siehe Förderrichtlinie / Aufruf |
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung / SAB |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen (Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen), Verbände und Vereinigungen |
| Status | laufend prüfen (aufrufgebunden) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist im Rahmen der ESF Plus Gleichstellung Sachsen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?
Die konkreten Fördersätze, maximalen Zuschussbeträge und Förderquoten sind im allgemeinen Stammdatensatz nicht festgelegt. Sie richten sich nach der Förderrichtlinie und den jeweiligen spezifischen Förderaufrufen der Bewilligungsstelle – siehe Förderrichtlinie.
Welche Branchen können die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich unter anderem an Akteure im Dienstleistungssektor sowie an branchenübergreifende Verbände und Unternehmen im Freistaat Sachsen.
Darf mit dem Projekt vor der Genehmigung begonnen werden?
Nein, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist grundsätzlich förderschädlich. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens oder vor dem rechtsverbindlichen Abschluss von Verträgen gestellt und bewilligt werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.