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Primärrohstoffe Förderung: Projekte zur Erkundung & Gewinnung

Geprüft am 01.08.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
bildungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit der Primärrohstoffe Förderung Forschungsprojekte zur Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von Primärrohstoffen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Institutionen. Die Förderhöhe ist projektindividuell und richtet sich nach der jeweiligen Richtlinie und dem spezifischen Modul.

Die Primärrohstoffe Förderung im Detail

Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) innovative Projekte, die sich mit neuen Wegen in der Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von Primärrohstoffen befassen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der nationalen und europäischen Zusammenarbeit, um die Rohstoffversorgung Deutschlands und Europas langfristig zu sichern und nachhaltiger zu gestalten. Ziel ist es, technologische Innovationen voranzutreiben und die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen zu reduzieren. Die Primärrohstoffe Förderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die gemeinsam an diesen Zielen arbeiten möchten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sind und an innovativen Rohstoffprojekten arbeiten.
  • Ihr Vorhaben die Erkundung, Gewinnung oder Aufbereitung von Primärrohstoffen in den Fokus nimmt.
  • Sie an nationaler oder europäischer Zusammenarbeit in der Rohstoffforschung interessiert sind.
  • Ihr Projekt auf die Nachhaltigkeit und Sicherung der Rohstoffversorgung abzielt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt primär die Wiederverwertung von Sekundärrohstoffen behandelt (hierfür gibt es spezifischere Programme).
  • Sie keine Kooperationspartner für nationale oder europäische Projekte haben.
  • Ihr Fokus außerhalb der thematischen Schwerpunkte der Rohstoffforschung liegt.

Wer ist antragsberechtigt für die Primärrohstoffe Förderung?

Die Primärrohstoffe Förderung des BMBF richtet sich an eine breite Palette von Akteuren. Dazu gehören:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU)
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Verbände und Vereinigungen
  • Bildungseinrichtungen

Es wird erwartet, dass die Projekte im Verbund durchgeführt werden, um Synergien zu nutzen und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel:

  • Personalkosten für wissenschaftliches und technisches Personal, das direkt im Projekt arbeitet.
  • Sachkosten wie Material, Geräte (anteilig), Reisekosten und Kosten für externe Dienstleistungen.
  • Gemeinkosten, die über eine Pauschale oder einen Anteil an den direkten Kosten abgerechnet werden können.

Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des BMBF. Die genaue Höhe der Förderung und die anrechenbaren Kosten können je nach Projektart und Antragssteller variieren.

So läuft der Antrag

  1. Projektidee entwickeln: Skizzieren Sie Ihr Forschungsvorhaben und identifizieren Sie mögliche Kooperationspartner.
  2. Antragskonzept einreichen: Erstellen Sie ein Projektskizze oder einen vollständigen Antrag gemäß den Vorgaben der aktuellen Bekanntmachung. Achten Sie auf die Einhaltung aller formalen Anforderungen.
  3. Begutachtung durch das BMBF: Ihr Antrag wird von Fachgutachtern geprüft und bewertet.
  4. Zuwendungsbescheid erhalten: Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den detaillierten Förderkonditionen.
  5. Projektstart: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Primärrohstoffe Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Region Bund (Bundesweit)
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen zur Primärrohstoffe Förderung (FAQ)

Wer kann die Primärrohstoffe Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in Deutschland. Eine Zusammenarbeit in Projektverbünden ist oft Voraussetzung.

Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?

Die genaue Förderhöhe und -quote ist in den Förderrichtlinien festgelegt und kann je nach Art des Projekts, der Größe des Antragstellers und dem spezifischen Modul variieren. Konkrete Angaben finden Sie in der aktuellen Bekanntmachung des BMBF.

Was sind typische Ablehnungsgründe?

Häufige Ablehnungsgründe sind ein zu früher Maßnahmebeginn vor Bewilligung, eine unzureichende thematische Passung zum Förderaufruf, fehlende Kooperationspartner oder eine mangelhafte Darstellung der wissenschaftlich-technischen Qualität und des Innovationsgrades des Vorhabens.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorschriften (z.B. De-minimis-Regelungen oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) eingehalten werden und keine Doppelförderung gleicher Kostenpositionen erfolgt. Prüfen Sie dies stets im Einzelfall mit dem Fördergeber.

Welche Rolle spielt die internationale Zusammenarbeit?

Die internationale und europäische Zusammenarbeit ist ein zentraler Aspekt dieses Förderprogramms. Projekte, die Kooperationen mit Partnern aus anderen Ländern eingehen, werden besonders positiv bewertet, da dies zur Stärkung der europäischen Rohstoffstrategie beiträgt.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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